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Eine Frau sitzt im Schneidersitz an einem See und blickt auf diesen.

Erwerbsminderungsrente

kvw-Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie nach den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erwerbsgemindert sind.

Voraussetzungen für einen Rentenanspruch

Die kvw-Zusatzversorgung zahlt Ihnen eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nach den Regelungen der DRV erwerbsgemindert sind. Beide Rentenzahlungen beginnen zum selben Zeitpunkt.

Wenn Ihnen von der DRV eine Erwerbsminderungsrente befristet gezahlt wird, erhalten Sie auch Ihre kvw-Betriebsrente für diesen befristeten Zeitraum. Den Anspruch weisen Sie nach, indem Sie dem Antrag auf kvw-Betriebsrente eine Kopie des Rentenbescheides der DRV beifügen. 
Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf die kvw-Betriebsrente ist die Erfüllung der Wartezeit.

Erfüllung der Wartezeit

Die Wartezeit (auch Mindestversicherungszeit genannt) ist die Dauer der Pflichtversicherung, die für einen Anspruch auf Betriebsrente mindestens zurückgelegt sein muss. Dabei braucht es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum zu handeln und sie muss auch nicht nur bei den kvw zurückgelegt worden sein. Berücksichtigt werden auch Zeiten, die von einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung übergeleitet worden sind bzw. übergeleitet werden können.

Die Wartezeit gemäß kvw-Satzung beträgt 60 Kalendermonate, die mit Umlagen oder Beiträgen belegt sein müssen. Die Wartezeit gilt auch vor Erreichen der 60 Monate als erfüllt, wenn der Versicherungsfall aufgrund eines Arbeitsunfalls im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung eingetreten ist. Parallel gelten die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen nach Betriebsrentengesetz. Mehr dazu erfahren Sie hier.

 

Voraussetzungen für Versicherte, die nicht gesetzlich rentenversichert sind

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (sondern in einem berufsständischen Versorgungswerk), müssen den  Versicherungsfall der Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung durch ein fachärztliches Gutachten nachweisen (§ 43 Satz 5 der Satzung der kvw-Zusatzversorgung).

Wird im fachärztlichen Gutachten nur die teilweise Erwerbsminderung (frühere Berufsunfähigkeit) und nicht die volle Erwerbsminderung (frühere Erwerbsunfähigkeit) bescheinigt, ist die errechnete (volle) Betriebsrente um 50 % zu kürzen.

Sofern Sie bereits seit mehr als drei Jahren beitragsfrei versichert sind (nicht mehr in einem zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis) ist zu prüfen, ob die Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich erfüllt werden können. 

Berechnung einer Erwerbsminderungsrente

Grundlage für die Rentenhöhe sind sogenannte Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden die Versorgungspunkte bis zum Beginn der Rente berücksichtigt:

Waren Sie zum Rentenbeginn in einem zusatzversorgungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt, werden für jeweils volle 12 Kalendermonate bis zum 60. Lebensjahr Versorgungspunkte hinzugerechnet.

Diese Versorgungspunkte werden mit dem festgelegten Messbetrag von 4 € multipliziert. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung.

Fallen bei der DRV Abschläge an, so gelten diese bis maximal 10,8 % auch für Ihre kvw-Betriebsrente. 

Ein Beispiel 

  • Alter zu Beginn der Erwerbsminderung 40. Lebensjahr 
  • Durchschnittliches Entgelt der letzten 3 Jahre 35.000 € (35.000 € : 12.000 = 2,9166 (gerundet 2,92 VP)) 
  • Zum Rentenbeginn hat der Versicherte 50 Versorgungspunkte (VP) erreicht.
VP zum Rentenbeginn 50  
VP für Zurechnungszeiten (20 Jahre x 2,92) 58,4  
VP insgesamt 108,4 x 4 = 433,60 €

 

Anwartschaft inklusive Zurechnungszeiten 433,60 €
Abzüglich Abschläge 10,8 % - 46,83 €
Bruttorente volle Erwerbsminderung = 386,77 €
Bruttorente wegen teilweiser Erwerbsminderung 50 % = 193,39 €

Zurechnungszeiten entfallen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht mehr in einem zusatzversorgungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Rente auf der Grundlage der Anwartschaft zum Zeitpunkt des Ausscheidens.

 

Hinzuverdienst

Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente gelten Hinzuverdienstgrenzen. Diese werden jährlich auf Grundlage der Sozialversicherungsrechengrößen und damit der allgemeinen Gehaltsentwicklung dynamisiert. 

 

Im Jahr 2023 liegt die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 37.117,50 Euro und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bei rund 18.558,75 Euro. 

 

Wird Ihre Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen nur zu einem Anteil gezahlt, erhalten Sie auch Ihre Betriebsrente zum selben Anteil.

Anrechnung von Krankengeld

Überschneiden sich Krankengeldbezug und Erwerbsminderungsrente zeitlich, wird die Rente mit dem Krankengeld verrechnet, welches noch nicht auf die Rente der DRV angerechnet wurde bzw. Ihrer Krankenkasse erstattet wurde.

 

Rentenantragstellung

Die kvw-Betriebsrente ist eine antragspflichtige Leistung. Bitte stellen Sie den Antrag spätestens innerhalb der geltenden Ausschlussfrist von zwei Jahren. Sollte Ihnen Ihr erstmaliger Rentenbescheid nach Ablauf der Ausschlussfrist zugehen (rückwirkender Rentenbeginn), senden Sie uns bitte den Antrag binnen drei Monate nach Erhalt zu. 

Bei Versicherten, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, gelten abweichende Voraussetzungen. Bitte sprechen Sie uns an, um die in Ihrem Fall geltenden Voraussetzungen zu klären. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nähere Informationen zur Antragstellung und die Antragsformulare finden Sie hier.