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Häufige Fragen

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammen gefasst.

Häufig gestellte Fragen von Beamtinnen und Beamten

Ja

Die Versorgungsbezüge sind in der Regel die wichtigste Einnahmequelle der Versorgungsempfänger:innen. Deshalb stellt die kvw-Beamtenversorgung hohe Anforderungen an eine Vollmacht.

Das Verfahren dient der Beweis- und Rechtssicherheit und soll einen Missbrauch ausschließen.

Vollmacht zum Herunterladen (PDF, 641 KB, barrierearm)

 

Nein

Aus Beweissicherungsgründen kann die Änderung nur schriftlich erfolgen.

Änderungsmitteilung zum Herunterladen (PDF, 518 KB, barrierearm)

Zum 1. des Monats ist Ihr Geld da

Die Versorgungsbezüge werden grundsätzlich monatlich im Voraus überwiesen. Dabei erfolgt die Wertstellung immer am letzten Bank-Werktag des Vormonats.

Seit dem 1. August 2013 wird die Zahlung nach dem europaweit vorgeschriebenen Sepa-Verfahren abgewickelt. Deshalb kann es vorkommen, dass die Wertstellung erst im Laufe des Tages erfolgt und nicht am Tagesanfang. Trotzdem können Sie aber schon morgens über Ihre Versorgungsbezüge verfügen.

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen.

Es müssen dafür folgende Kriterien erfüllt sein:

Vollendung des 55. Lebensjahres oder

  • eine schwere Erkrankung, die eine dauernde Dienstunfähigkeit erwarten lässt (nur auf Anfrage der Dienststelle) oder
  • eine bevorstehende Altersteilzeit oder
  • ein berechtigtes Interesse von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten bei Ablauf der Amtszeit

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen kann nur eine Variante (z.B. Dienstunfähigkeit oder Altersgrenze) berechnet werden. Die Anfrage ist formlos über den Dienstherrn zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass dieses Angebot nur für Beamtinnen und Beamte unserer Mitglieder gilt.

Erst mal gar nichts

Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt über die Personalabteilung Ihres Dienstherrn. Von dort wird der Antrag auf Versetzung in den Ruhestand der kvw-Beamtenversorgung mit allen notwendigen Unterlagen und Angaben zur Verfügung gestellt. Dies sollte etwa acht Wochen vor Beginn des Ruhestandes erfolgen.

Ja.

Ihre Lohnsteuerbescheinigung wird wie bisher im ersten Quartal des Folgejahres automatisch zugesandt.

Nein.

Nur Beamtinnen und Beamte im aktiven Dienst können zu ihren Bezügen vermögenswirksame Leistungen erhalten.

Häufig gestellte Fragen von Dienstherren

Kümmert sich die kvw-Beamenversorgung auch um Versorgungsausgleiche?

Auch die Auskünfte an die Familiengerichte im Rahmen eines Versorgungsausgleiches werden von hier erteilt.

Wie kann ich der kvw-Beamtenversorgung die Befugnis zur Regelung der Versorgungsbezüge übertragen?

Die kvw hat einen entsprechenden Vordruck entwickelt, der auf Anfrage (telefonisch, Email, schriftlich) zur Verfügung gestellt wird. Gefordert ist auf jeden Fall eine Entscheidung des höchsten Gremiums (Stadtrat, Kreistag, Verbandsversammlung).

Die kvw-Beamtenversorgung trifft Entscheidungen nur nach vorheriger Absprache mit dem Dienstherrn, insbesondere bei der Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung einer Beamtin oder eines Beamten benötigt?

Das Ruhegehalt basiert ganz wesentlich auf der ruhegehaltfähigen Dienstzeit der Beamtin oder des Beamten, die taggenau berechnet wird. Nur durch Ihre Mithilfe können die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten Ihrer Beamt:innen hier korrekt berücksichtigt werden. Daher benötigt die kvw-Beamtenversorgung lückenlose Nachweise über die bisherigen Tätigkeiten der Beamt:innen.

Benötigt werden alle Urkunden mit den Aushändigungsvermerken,        Stelleneinweisungen und Nachweise zu jeder Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit, Beurlaubung oder anderen Änderungen im Lebenslauf. Auch Nachweise zu ggf. anrechenbaren Vordienstzeiten.  Das sollten Zeugnisse oder Bescheinigungen sein, aus denen Beginn und Ende einer Beschäftigung genau hervorgehen.

Dazu werden eine Personenstandsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder benötigt. Ein Gesundheitszeugnis wird nicht mehr verlangt. Den Anmeldevordruck (PDF, 514 KB, barrierearm) der kvw-Beamtenversorgung füllen Sie bitte aus und übersenden ihn mit den entsprechenden Nachweisen.

Welche Unterlagen werden für die Erstfestsetzung der Versorgungsbezüge einer Beamtin oder eines Beamten benötigt?

Füllen Sie den Vordruck Übernahme von Versorgungsleistungen (PDF, 149 KB, barrierefrei) bitte komplett aus und schicken ihn per Post an die kvw-Beamtenversorgung. Beachten Sie bitte eine Vorlaufzeit von ca. acht Wochen.

Anzugeben sind grundsätzlich:

  • Steuer ID der Beamtin oder des Beamten und aller Familienangehörigen
  • IBAN
  • Steuerdaten
  • Krankenkassen- und Pflegeversicherungsdaten

Nicht benötigt werden Angaben zur Dienstzeit.

Bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit müssen Sie zunächst das amtsärztliche Gesundheitszeugnis zur Stellungnahme einreichen.

Kümmert sich die kvw-Beamtenversorgung auch um Anfragen der Deutschen Rentenversicherung zu ruhegehaltfähigen Dienstzeiten?

Ja. Die kvw-Beamtenversorgung bescheinigt gegenüber der Deutschen Rentenversicherung die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten.

Welche Zeiten kommen für eine Berücksichtigung nach § 81 Abs. 8 LBeamtVG in Frage und welches Gremium muss darüber entscheiden?

Förderliche Zeiten sollen als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden. Eine Anrechnung ist bis zu einem Umfang von vier Jahren möglich.

Welche Zeiten förderlich sind lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist vom Einzelfall abhängig.

Nach der Gesetzesänderung zum 01.07.2016 "sollen" förderliche Zeiten angerechnet werden. Durch die Formulierung "sollen" ist ein Antrag der Beamtin oder des Beamten und ein Beschluss des Rates nicht mehr erforderlich. In Abstimmung mit dem Dienstherren wird die kvw-Beamtenversorgung bei Vorliegen der Voraussetzungen diese Zeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigen.

Haben Sie weitere Fragen? Hier finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpersonen

Für Beamtinnen und Beamte

Telefon: (0251) 591-6749
E-Mail: beamtenversorgung@kvw-muenster.de

Servicezeiten: montags bis donnerstags 08.30-12.30 und 14.00-15.30 Uhr // freitags 08.30-12.30 Uhr

Hausanschrift: Zumsandestraße 12, 48145 Münster
Postanschrift: Postfach 4806, 48027 Münster

Für Dienstherren

Telefon: (0251) 591-6749
E-Mail: beamtenversorgung@kvw-muenster.de

Servicezeiten: montags bis donnerstags 08.30-12.30 und 14.00 - 15.00 Uhr // freitags 08.30-12.30 Uhr

Hausanschrift: Zumsandestraße 12, 48145 Münster
Postanschrift: Postfach 4629, 48026 Münster