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Aktueller Sachstand Sanierungsgeldverfahren

Uns erreichen vermehrt Anfragen zum Thema Sanierungsgeldverfahren. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen gerne den aktuellen Sachstand darstellen.

Die Sanierungsgeldverfahren dauern aktuell (Stand: November 2023) noch an. Zwei der Verfahren werden in der Revisionsinstanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Mit Urteilen ist hier allerdings frühestens im Jahr 2024 zu rechnen.

Unabhängig vom Ausgang der Revisionsverfahren ist uns als kvw-Zusatzversorgung daran gelegen, dass Ihnen durch bloßes Abwarten über den Jahreswechsel 2023 /2024 keine rechtlichen Nachteile entstehen.
Wir haben daher die Verjährungseinrede-Verzichtserklärung, die wir Ihnen im vorigen Jahr zugesandt hatten, bis Ende 2024 verlängert. Damit ist sichergestellt, dass mögliche Ansprüche von Ihrer Seite gewahrt bleiben.

Sie finden daher hier die Verjährungseinrede-Verzichtserklärung bis zum 31.12.2024 (PDF).