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Mitglieder-Info 3 / 2024

Berechnungs- und Grenzwerte ab 01.03.2024

Durch die Tarifeinigung der Tarifvertragsparteien vom 22. April 2023 steigen die Tabellenentgelte des TVöD ab dem 01.03.2024 um zunächst 200,00 €, anschließend um 5,5 %, mindestens aber um insgesamt 340,00 €. Dies hat Auswirkungen auf die Grenzwerte der zusätzlichen Umlage gemäß § 76 der kvw-Satzung.

Nach der genannten Gehaltssteigerung ermittelt sich der neue Grenzwert wie folgt:

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 Stufe 6 TVöD / VKA Tarifgebiet West erhöht sich ab dem 01. März auf 7.748,20 €.
Multipliziert mit dem Faktor 1,133 ergibt dies vom 01. März 2024 einen Grenzbetrag für die zusätzliche Umlage von monatlich 8.778,71 €.

 

2024 beträgt der Grenzbetrag im Monat der Jahressonderzahlung 13.324,33 €.

 

Zu den Berechungs- und Grenzwerten ab dem 01.03.2024