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Mitglieder-Info 3 / 2022

Umlage und Sanierungsgeld im AV I

Der Kassenausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 13. Mai 2022 beschlossen, den bisherigen Finanzierungssatz im Abrechnungsverband I (AV I) unverändert beizubehalten.

Der Kassenausschuss folgt damit, auf Basis einer versicherungsmathematischen Prognoseberechnung zur weiteren Entwicklung des Finanzbedarfs im AV I nach § 60 kvw-S, dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars, auch weiterhin im AV I

• eine Umlage in Höhe von 4,5 % und

• ein Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 %

der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte zu erheben. Damit ist sichergestellt, dass bis zur nächsten regelmäßigen Überprüfung in spätestens fünf Jahren der Finanzierungssatz von 7,75 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte stabil gehalten werden kann. Die kvw-Zusatzversorgung trägt so zu einer nachhaltigen und generationengerechten Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten ihrer Mitglieder bei.