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Mitglieder-Info 8 / 2023 Hybridfinanzierung im AV II

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Umstellung des Finanzierungssystems im Abrechnungsverband II (AV II) sind wir nun in die "heiße Phase" eingetreten.

Zuletzt informierten wir Sie darüber mit der Mitglieder-Info 8 / 2022 am 24. Oktober 2022 und mit dem Anschreiben nebst Anlagen vom 29. März 2023.

Was ist passiert?

Inzwischen liegen uns Ihre Reaktionen auf unsere Zustimmungsunterlage vor – damit ist die Abstimmungsphase in der Umsetzung der Hybridfinanzierung abgeschlossen. Der weit überwiegende Teil der Mitglieder hat der Umstellung zugestimmt. Lediglich ein sehr geringer Anteil der AV II Mitglieder hat abgelehnt, so dass dieser Anteil nur 2,5 % aller Versicherten entsprach. Danke für Ihre so weitreichende Zustimmung! 

Wie geht es nun weiter?

Die dem AV II zugrundeliegende Finanzierung werden wir wie angekündigt zum 01.01.2024 von der reinen Kapitaldeckung durch Einführung einer Umlagekomponente auf die Hybridfinanzierung umstellen. Durch die Hybridfinanzierung kommt es in der laufenden Periode des Finanzierungsgutachtens zu keiner Finanzierungssatzerhöhung. Das bedeutet, dass der von Ihnen gezahlte Finanzierungssatz von 6,9 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (zvE) für 2024 zunächst stabil bleibt, wenngleich wir eine dauerhafte Beibehaltung des Finanzierungssatzes auch bei einer Hybridfinanzierung nicht garantieren können. Der Gesamtfinanzierungssatz setzt sich zusammen aus einem Pflichtbeitragssatz von 4,4 % des zvE und einem Umlagesatz von 2,5 % des zvE. Der Pflichtbeitragssatz von 4,4 %  beinhaltet dabei bereits die tarifvertraglich vorgegebene Arbeitnehmer:inneneigenbetiligung in Höhe von 0,4 %. 
 

Bitte stellen Sie sicher, dass auch ab 2024 die Meldungen und Zahlungen korrekt bei uns eingehen und überprüfen Sie gegebenenfalls bestehende Lohnabrechnungsprogramme dahingehend.

Unser Schulungsangebot für Sie

Durch die Änderung der Finanzierung des AV II von einer reinen Kapitaldeckung zu einem Hybridmodell ergeben sich einige Änderungen.

Diese sind relevant für steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte und betreffen Personalsachbearbeitende und Versicherte. Darüber möchten wir Sie in unserem speziellen Online-Seminar informieren.

Diese Themen werden behandelt:

  • Bisherige und zukünftige Finanzierung
  • Steuerliche Behandlung von Kapitaldeckung und Umlage
  • Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen der Hybridfinanzierung
  • Besonderheiten bei Entgeltumwandlungen
  • Änderungen im Meldewesen

Das Seminar findet online über Microsoft Teams statt. Zwischen diesen Terminen können Sie wählen:

Di, 19.09.2023, 9 – ca. 16 Uhr
Do, 16.11.2023, 9 - ca. 16 Uhr

Das Seminar ist geeignet für Sachbearbeitende, die schon Vorkenntnisse im Bereich der Zusatzversorgung mitbringen. Für neu eingestiegene Kolleginnen und Kollegen aus der Sachbearbeitung empfehlen wir zunächst unsere Grundlagenseminare. 
Bitte beachten Sie, dass hier die Teilnahme den Mitgliedern des Abrechnungsverbandes II vorbehalten ist.

Weitere Schulung im Frühjahr 2024 geplant

Die beiden Sonder-Seminare im Jahr 2023 haben erfolgreich stattgefunden. Wir freuen uns, dass so viele Mitglieder die Chance genutzt haben, sich über die anstehenden Änderungen zu informieren.

Im Frühjahr 2024 planen wir ein weiteres Seminar zur Hybridfinanzierung im AV II. Wer bisher noch nicht teilnehmen konnte oder die Kenntnisse auffrischen möchte ist herzlich zur Teilnahme eingeladen. Über den genauen Termin und die Anmeldemöglichkeit informieren wir im Januar per Mitglieder-Info.