Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Berechnungs- und Grenzwerte ab 01.01.2024

Die neue Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt vor. Die relevanten Werte für die Übersicht der Berechnungs- und Grenzwerte 2024 haben wir hieraus für Sie zusammengestellt.

Der Entwurf wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Die neuen Werte werden vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates ab dem 1. Januar 2024 gelten. Änderungen sind aktuell nicht zu erwarten.
Die geänderten Rechengrößen zur Sozialversicherung sind für die Zusatzversorgung insbesondere im Steuerrecht (§ 3 Nr. 56,  § 3 Nr. 63 EStG) relevant. Die aktuellen Zahlen entnehmen Sie bitte der Übersicht. Den Link hierzu finden Sie hier:

 

Zu den Berechnungs- und Grenzwerten