Ihr kvw-Versorgungsfonds Klassik
Der klassische kvw-Versorgungsfonds
Das seit über 20 Jahren bewährte Konzept zur Anlage Ihres fungiblen Vermögens mit dem Zweck der Abfederung künftig steigender Pensionslasten. Die Wertuntergrenze im kvw-Versorgungsfonds Klassik verhindert einen größeren Wertverlust bei fallenden Märkten innerhalb eines Jahres.
Ihre Vorteile
Grundsätzlich:
- Höhe und Zeitpunkt der Ein- und Auszahlungen sind frei bestimmbar
- Die kvw akzeptierten auch eine Selbstbindung der Mitglieder
- Der kvw-Versorgungsfonds ist ein langfristiger Spezialfonds für die kommunale Beamtenversorgung
- Geringe Administrationskosten, keinerlei Vertriebskosten
- In der Bilanz können Anteile am Fonds zu Anschaffungskosten auf der Aktivseite abgebildet werden
- Konservative Anlagepolitik nach Versicherungsaufsichtsgesetz
- Ständige Überwachung der Anlagerichtlinien durch die kvw ist gewährleistet
- Wegen hoher Anlagesumme ist eine breite Streuung und somit eine gute Risikodiversifikation möglich
- Anlage im kvw-Versorgungsfonds ist nicht ausschreibungspflichtig
- Die kvw sind selbst auch kommunal.
Fondsspezifisch
- Gute Ergebnisse auch in den bisherigen Finanzkrisen
- Durch die Wertuntergrenze ist der Fonds mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vor einem Wertverlust von mehr als 6 % innerhalb eines Jahres geschützt
Merkmale
Portfolio des kvw-Versorgungsfonds Klassik
Maßgeblich für den Aufbau des Portfolios sind die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlVO) sowie die Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums zur "Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 01.01.2013.
Die Soll-Allokation, die für den kvw-Versorgungsfonds Klassik zuletzt im November 2021 aktualisiert wurde, sieht folgendermaßen aus:
Auflegung
Der kvw-Versorgungsfonds wurde zur Ansparung der sog. "Kanther-Rücklage" aufgelegt. Rechtsgrundlage hierfür ist das „Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (Versorgungsfondsgesetz – EfoG)“ vom
20. April 1999.
Die Ansammlung dieser Rücklage erfolgte seit 1999 zunächst auf der Basis einer Einzahlung von 0,2 % der Ist-Ausgaben des Vorjahres für Beamte und Versorgungsempfänger. Dieser Prozentsatz sollte sich jährlich um 0,2 % erhöhen.
Mit Inkrafttreten des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 mit Wirkung vom 01.01.2002 wurde der bis zum 31.12.2002 erreichte Faktor festgeschrieben. Für die Zuführung zur Versorgungsrücklage wurde somit der Prozentsatz von 0,8 % zunächst nicht weiter erhöht und blieb in den folgenden Jahren bis nach der achten Besoldungsanpassung konstant.
Nach § 14a Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) war allerdings eine weitere Aufstockung des Zuführungsbetrages zur Versorgungsrücklage vorgesehen. Danach waren 50 % der durch das Versorgungsänderungsgesetz eingesparten Versorgungsausgaben für den o.g. Zeitraum von acht allgemeinen Besoldungsanpassungen der Versorgungsrücklage zuzuführen.
Einzahlungen in eine leistungsstarke Vorsorgelösung
Die Rendite des Versorgungsfonds Klassik lag seit der Auflegung – geprägt durch mehrere Finanzkrisen und zuletzt durch die Corona-Pandemie – bei etwa 3,0 % p.a. Dem Fonds gehören derzeit 260 Mitglieder an.
Angesichts der künftig deutlich steigenden Belastungen empfiehlt die kvw‑Beamtenversorgung jährlich ihren Mitgliedern, weiterhin zumindest die bisherigen Pflichtzuführungen und – soweit finanziell vertretbar – auch noch zusätzliche Zahlungen in den Versorgungsfonds zu leisten. Diese Zuführung kann sowohl in den kvw-Versorgungsfonds Klassik als auch in den kvw-Versorgungsfonds Chance erfolgen.
Die kvw bieten vier reguläre Einzahlungstermine pro Jahr an (01.04., 01.07., 01.10., 15.12.). Darüber hinaus können im Einzelfall abweichende Einzahlungstermine vereinbart werden.
Auszahlungen aus dem Fonds sind natürlich ebenfalls möglich. Das Mitglied kann seine Fondsanteile von der kvw-Beamtenversorgung schriftlich unter Beachtung der in § 47 Abs. 2 der kvw-Satzung festgelegten Kündigungsfristen zurückfordern:
- Bis zu einer Million Euro Kurswert mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum Monatsende
- Bis zu fünf Millionen Euro Kurswert mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende
- Darüber hinausgehende Beträge mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Quartalsende
Es werden den Mitgliedern keinerlei Kosten für die Verwaltung des Fonds seitens der kvw-Beamtenversorgung in Rechnung gestellt.
Wichtig: Bei Einzahlung Verwendungszweck "Klassik" oder "Chance" angeben
Um die korrekte Zuordnung Ihrer Einzahlungen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie im Verwendungszweck die korrekte Fondsbezeichnung angeben. Fehlt der Zusatz "Chance" oder "Klassik", wird Ihre Einzahlung automatisch dem kvw-Versorgungsfonds Klassik zugeordnet.
Die Bankverbindung bleibt dieselbe wie auch bisher für Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds Klassik.
Wertuntergrenze
Mitte Juni 2012 wurde für den kvw-Versorgungsfonds Klassik eine Wertsicherung in Form einer Wertuntergrenze eingeführt. Im Rahmen dieser Wertsicherung wird das Management des kvw-Versorgungsfonds so kontrolliert, dass der Fondspreis in jedem Jahr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht mehr als 6 % gegenüber dem Jahresanfangswert verlieren kann.
Wertentwicklung der kvw-Versorgungsfonds Klassik und Chance von 1999-2024
Haben Sie Fragen zum kvw-Versorgungsfonds Klassik?
Ralf Lammerding
Sachbereichsleiter Vermögen und Finanzbuchhaltung
Tel: (0251) 591-5742
Fax: (0251) 591-6912
Service
Infomaterial
Hier finden Sie weitere Informationen zum kvw-Versorgungsfonds Chance & Klassik
Bankverbindung kvw-Versorgungsfonds Chance & Klassik
IBAN: DE65 3005 0000 0001 0360 29
BIC: WELADEDD
Wichtig: Im Verwendungszweck "Chance" oder "Klassik" angeben!
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen betreffend die beiden kvw-Versorgungsfonds