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Bestens versorgt – mit Ihrem kvw-Versorgungsfonds Klassik

Bestens versorgt – mit Ihrem
kvw-Versorgungsfonds Klassik.

Ihr kvw-Versorgungsfonds Klassik

Der klassische kvw-Versorgungsfonds

Das seit über 20 Jahren bewährte Konzept zur Anlage Ihres fungiblen Vermögens mit dem Zweck der Abfederung künftig steigender Pensionslasten. Die Wertuntergrenze im kvw-Versorgungsfonds Klassik verhindert einen größeren Wertverlust bei fallenden Märkten innerhalb eines Jahres.

Ihre Vorteile

Grundsätzlich:

  • Höhe und Zeitpunkt der Ein- und Auszahlungen sind frei bestimmbar
  • Die kvw akzeptierten auch eine Selbstbindung der Mitglieder
  • Der kvw-Versorgungsfonds ist ein langfristiger Spezialfonds für die kommunale Beamtenversorgung
  • Geringe Administrationskosten, keinerlei Vertriebskosten
  • In der Bilanz können Anteile am Fonds zu Anschaffungskosten auf der Aktivseite abgebildet werden
  • Konservative Anlagepolitik nach Versicherungsaufsichtsgesetz
  • Ständige Überwachung der Anlagerichtlinien durch die kvw ist gewährleistet
  • Wegen hoher Anlagesumme ist eine breite Streuung und somit eine gute Risikodiversifikation möglich
  • Anlage im kvw-Versorgungsfonds ist nicht ausschreibungspflichtig
  • Die kvw sind selbst auch kommunal.

 

Fondsspezifisch

  • Gute Ergebnisse auch in den bisherigen Finanzkrisen
  • Durch die Wertuntergrenze ist der Fonds mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vor einem Wertverlust von mehr als 6 % innerhalb eines Jahres geschützt

Merkmale

Portfolio des kvw-Versorgungsfonds Klassik

Maßgeblich für den Aufbau des Portfolios sind die gesetzlichen Vorgaben der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlVO) sowie die Vorgaben des Runderlasses des Innenministeriums zur "Anlage von Geldmitteln durch Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 01.01.2013.

Die Soll-Allokation, die für den kvw-Versorgungsfonds Klassik zuletzt im November 2021 aktualisiert wurde, sieht folgendermaßen aus:

Portfolio des kvw-Versorgungsfonds Klassik

Auflegung

Der kvw-Versorgungsfonds wurde zur Ansparung der sog. "Kanther-Rücklage" aufgelegt. Rechtsgrundlage hierfür ist das „Gesetz zur Errichtung von Fonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen (Versorgungsfondsgesetz – EfoG)“ vom
20. April 1999.

Die Ansammlung dieser Rücklage erfolgte seit 1999 zunächst auf der Basis einer Einzahlung von 0,2 % der Ist-Ausgaben des Vorjahres für Beamte und Versorgungsempfänger. Dieser Prozentsatz sollte sich jährlich um 0,2 % erhöhen.

Mit Inkrafttreten des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 mit Wirkung vom 01.01.2002 wurde der bis zum 31.12.2002 erreichte Faktor festgeschrieben. Für die Zuführung zur Versorgungsrücklage wurde somit der Prozentsatz von 0,8 % zunächst nicht weiter erhöht und blieb in den folgenden Jahren bis nach der achten Besoldungsanpassung konstant.

Nach § 14a Abs. 3 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) war allerdings eine weitere Aufstockung des Zuführungsbetrages zur Versorgungsrücklage vorgesehen. Danach waren 50 % der durch das Versorgungsänderungsgesetz eingesparten Versorgungsausgaben für den o.g. Zeitraum von acht allgemeinen Besoldungsanpassungen der Versorgungsrücklage zuzuführen.

Einzahlungen in eine leistungsstarke Vorsorgelösung

Die Rendite des Versorgungsfonds Klassik lag seit der Auflegung – geprägt durch mehrere Finanzkrisen und zuletzt durch die Corona-Pandemie – bei etwa 3,0 % p.a. Dem Fonds gehören derzeit 260 Mitglieder an.

Angesichts der künftig deutlich steigenden Belastungen empfiehlt die kvw‑Beamtenversorgung jährlich ihren Mitgliedern, weiterhin zumindest die bisherigen Pflichtzuführungen und – soweit finanziell vertretbar – auch noch zusätzliche Zahlungen in den Versorgungsfonds zu leisten. Diese Zuführung kann sowohl in den kvw-Versorgungsfonds Klassik als auch in den kvw-Versorgungsfonds Chance erfolgen. 

Die kvw bieten vier reguläre Einzahlungstermine pro Jahr an (01.04., 01.07., 01.10., 15.12.).  Darüber hinaus können im Einzelfall abweichende Einzahlungstermine vereinbart werden.

Auszahlungen aus dem Fonds sind natürlich ebenfalls möglich. Das Mitglied kann seine Fondsanteile von der kvw-Beamtenversorgung schriftlich unter Beachtung der in § 47 Abs. 2 der kvw-Satzung festgelegten Kündigungsfristen zurückfordern:

  • Bis zu einer Million Euro Kurswert mit einer Frist von zwei Wochen jeweils zum Monatsende
  • Bis zu fünf Millionen Euro Kurswert mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende
  • Darüber hinausgehende Beträge mit einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Quartalsende

Es werden den Mitgliedern keinerlei Kosten für die Verwaltung des Fonds seitens der kvw-Beamtenversorgung in Rechnung gestellt.

Wichtig: Bei Einzahlung Verwendungszweck "Klassik" oder "Chance" angeben

Um die korrekte Zuordnung Ihrer Einzahlungen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass Sie im Verwendungszweck die korrekte Fondsbezeichnung angeben. Fehlt der Zusatz "Chance" oder "Klassik", wird Ihre Einzahlung automatisch dem kvw-Versorgungsfonds Klassik zugeordnet.

Die Bankverbindung bleibt dieselbe wie auch bisher für Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds Klassik.

Wertuntergrenze

Mitte Juni 2012 wurde für den kvw-Versorgungsfonds Klassik eine Wertsicherung in Form einer Wertuntergrenze eingeführt. Im Rahmen dieser Wertsicherung wird das Management des kvw-Versorgungsfonds so kontrolliert, dass der Fondspreis in jedem Jahr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht mehr als 6 % gegenüber dem Jahresanfangswert verlieren kann.

 

Wertentwicklung der kvw-Versorgungsfonds Klassik und Chance von 1999-2024

Ihr kvw-Versorgungsfonds Chance

Ihr chancenorientierter Weg zur Vorsorge für künftig weiter steigende Pensionslasten

Der kvw-Versorgungsfonds Chance agiert ohne feste Wertuntergrenze und bietet den Mitgliedern der kvw-Beamtenversorgung ab dem ersten Quartal 2021 einen höheres Ertrags-Risiko-Profil für die Anlage Ihrer finanziellen Mittel.

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Nach dem aktiven Dienst von Beamtinnen und Beamten schließen sich in der Regel Versorgungszeiten an. Die Refinanzierung dieser Versorgungsleistungen der kvw-Beamtenversorgung erfolgt entweder im reinen Erstattungs- oder im gemischten Umlage- und Erstattungsverfahren.

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