Ihr kvw-Versorgungsfonds
Zwei Wege zu langfristig stabilem Vermögensaufbau
Neben dem klassischen kvw-Versorgungsfonds Klassik, der mit der bewährten Wertuntergrenze agiert, eröffnen die kvw den Mitgliedern des kvw-Versorgungsfonds die Möglichkeit, sich seit dem ersten Quartal 2021 am neuen kvw-Versorgungsfonds Chance zu beteiligen.
Dieser Fonds wurde zum 01.10.2020 aufgelegt. Er agiert anders als der bestehende kvw‑Versorgungsfonds ohne Wertuntergrenze und weist – wie der Name es bereits andeutet – ein etwas höheres Ertrags- und Risikoprofil auf.
Die kvw als Ihr Partner für die Beamtenversorgung bietet Ihnen mit beiden Varianten optimale Instrumente für den Aufbau fungiblen Vermögens zur Deckung künftiger Pensionslasten für die Beamtinnen und Beamten kommunaler Arbeitgeber an.
Rechtsgrundlagen
Auch nach Einführung des NKF ist es für Kommunen und kommunale Einrichtungen wichtig, für künftig steigende Verpflichtungen aus der Beamtenversorgung finanziell vorzusorgen. Ohne Gefährdung der kommunalen Handlungsfähigkeit kann dies nur durch die rechtzeitige Ansammlung fungiblen Vermögens auf der Aktivseite der Bilanz geschehen
Mit Wirkung vom 01. Januar 2005 trat das Gesetz über ein Neues Kommunales
Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) in Kraft.
Mit der Einführung des NKFG NRW entfiel für Kommunen die Verpflichtung zur Bildung einer Sonderrücklage nach dem EFoG, also zur Ansammlung fungiblen Vermögens zur Abdeckung künftiger Pensionsverpflichtungen. Nach dem NKFG sollen nunmehr die Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert werden. Diesen Verpflichtungen sollen Aktiva gegenüberstehen, die sicherstellen, dass die jederzeitige Erfüllbarkeit dieser Verpflichtungen gewährleistet ist. Allerdings steht die Deckung der Pensionsverpflichtungen überwiegend nur fiktiv in den Büchern; sie ist tatsächlich nicht vorhanden, weil die Vermögensgegenstände auf der Aktivseite häufig nicht fungibel sind, d.h. nicht für die Zwecke der Beamtenversorgung veräußert werden können.
Das Gesetz über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Land Nordrhein-Westfalen (Art. 9 des NKFG NRW) räumt den kommunalen Versorgungskassen die Möglichkeit ein, für ihre Mitglieder treuhänderisch eine Versorgungsrücklage zu verwalten (§ 2 Abs. 5).
Somit wird den Kommunen auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, für ihre Versorgungslasten fungibles Vermögen anzusammeln und durch die kvw verwalten zu lassen.
Wertgrenzen
Die in der Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (AnlVO) definierten Wertgrenzen müssen in beiden Fonds beachtet werden.
Haben Sie Fragen zu den kvw-Versorgungsfonds?
Ralf Lammerding
Sachbereichsleiter Vermögen und Finanzbuchhaltung
Tel: (0251) 591-5742
Fax: (0251) 591-6912
Service
Infomaterial
Hier finden Sie weitere Informationen zum kvw-Versorgungsfonds Chance & Klassik
Bankverbindung kvw-Versorgungsfonds Chance & Klassik
IBAN: DE65 3005 0000 0001 0360 29
BIC: WELADEDD
Wichtig: Im Verwendungszweck "Chance" oder "Klassik" angeben!
Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen betreffend die beiden kvw-Versorgungsfonds