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Kind flüstert Mann was zu.

Steuervorteil im Rentenalter

Vorsorge mit Steuervorteil im Rentenalter

Diese Variante beinhaltet keine staatliche Förderung in Form von Zulagen und/oder Steuervorteilen.

Sie zahlen die Beiträge aus Ihrem Netto. Dafür ist von Ihrer späteren Rente lediglich ein kleiner Teil, der Ertragsanteil, zu versteuern. Dieser ist abhängig von Ihrem Alter zu Beginn der Rente.
Bei Weiterführung oder Beginn nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rente aus diesen Beiträgen an. 

 

Vorteile der PlusPunktRente mit Steuervorteil im Rentenalter

  • Geringe Steuern auf Ihre Rente
  • Alternative für Weiterführung Ihrer Entgeltumwandlung nach Arbeitgeberwechsel
  • Service aus einer Hand (kvw-Betriebsrente und -PlusPunktRente)
  • Niedrige Verwaltungskosten
  • Keine Abschlussprovisionen
  • Flexible Beitragsgestaltung 
  • Leistung bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene

Grundsätzliches zur Vertragsvariante

Bei der PlusPunktRente mit Steuervorteil im Rentenalter werden Ihre Beiträge nicht durch Zulagen oder Steuervorteile vom Staat gefördert. 
Vorteil: Von der späteren kvw-PlusPunktRente versteuern Sie lediglich den sogenannten Ertragsanteil. Dieser ist abhängig von Ihrem Alter zu Rentenbeginn. Gehen Sie zum Beispiel mit 67 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsanteil 17 % der Rente. Mit 65 Jahren sind es 18 % der Rente.


Ein Beispiel: Rente 300 €, Alter zu Rentenbeginn 67 Jahre 
17 % von 300 € = 51 €.
Lediglich 51 € müssen mit dem individuellen Satz versteuert werden. Dieser richtet sich in der Höhe nach der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte. Beträgt er beispielsweise 20 %, müssen Steuern in Höhe von 10,20 € gezahlt werden. 

Kranken- und Pflegeversicherung

Als Betriebsrente unterliegt auch die PlusPunktRente mit Steuervorteil im Rentenalter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wird der ab 2020 neu eingeführte Freibetrag (jährliche Anpassung, 2024: 176,75 €) überschritten, fallen Beiträge zur Krankenversicherung auf den Teil der Rente an, der den Freibetrag übersteigt. Sofern mehrere Betriebsrenten vorhanden sind (zum Beispiel zusätzlich die kvw-Betriebsrente), gilt der Freibetrag für alle Betriebsrenten insgesamt und nicht je Betriebsrente.
Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen individuellen Zusatzbeitrages der Krankenkassen von 1,3 % beträgt der Beitragssatz aktuell 15,9 %. Pflegeversicherungsbeiträge sind auch bei Übersteigen des Freibetrages auf die komplette Bruttorente zu zahlen. Diese betragen 3,05 % mit Nachweis und 3,4 % ohne Nachweis einer Elternschaft. 

Achtung: Der Freibetrag kommt nur für Versicherte zum Tragen, die als Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) pflichtversichert sind. Für freiwillig versicherte Rentner gilt der Freibetrag nicht. In diesem Fall ist die volle Bruttorente beitragspflichtig. 

Bei privat krankenversicherten Rentnern bleibt die Rente beitragsfrei.
 

Ausnahme:
Die Vertragsanlage steht in keinem ursächlichen Verhältnis zu einem aktiven Beschäftigungsverhältnis, bei dem der Arbeitgeber Mitglied der kvw ist.

Zum Beispiel:

  • Die Vertragsanlage erfolgte erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Die Vertragsanlage erfolgte in Zusammenhang mit einem Eheversorgungsausgleich (Der/die Vertragsnehmer*in war ausgleichsberechtigt), aber ohne eigenes Arbeitsverhältnis bei einem Mitglied der kvw

In diesem Fall ist die PlusPunktRente in der Variante mit Steuervorteil im Alter ohne Kranken- und Pflegeversicherung relevant. Die spätere Rente ist somit beitragsfrei! 

Höchstbeitrag

Es gilt für Ihre Beiträge die Höchstgrenze von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
2024 sind dies 7.248 € jährlich bzw. 604 € monatlich. 

Beitragsänderung oder Beitragsfreistellung

Eine Beitragsänderung bis zur Höchstgrenze oder eine Beitragsfreistellung ist zum nächsten Monatsersten jederzeit möglich. 

Vertragsanlage und Überweisung der Beiträge

Dem unverbindlichen Angebot ist ein Antrag zur Vertragsanlage beigefügt, den Sie unterschrieben zurücksenden. Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge, den Sie entweder bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, sofern Sie bei einem Mitglied der kvw beschäftigt sind oder aber Sie legen einen Dauerauftrag an. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandats ist nicht möglich. 

Zur Änderungsmitteilung (PDF) 

Kapitalauszahlung statt Rente

Ihre PlusPunktRente wird auf Antrag laufend zum Monatsbeginn ausgezahlt. Sie wird ein Leben lang gezahlt und steigt zum 01.07. jedes Jahres automatisch um 1 %. 
Alternativ besteht die Möglichkeit der Voll- (als Einmalzahlung) oder Teilkapitalisierung von bis zu 30 % des gebildeten Kapitals. Bei der Vollkapitalisierung (Einmalzahlung) entfällt dann eine monatliche Rentenzahlung. Bei der Teilkapitalisierung erhalten Sie den Rest des Anspruchs (70 %) als Rente ausgezahlt. 

Die Vollkapitalisierung beantragen Sie bitte in Textform (formlos) spätestens sechs und frühestens zwölf Monate vor dem Monat des Rentenbeginns. 
Für die Teilkapitalisierung gilt die genannte Frist nicht. Diese kann im Rahmen der Rentenantragstellung beantragt werden. 

Für die steuerliche Behandlung der Kapitalauszahlung ist danach zu unterscheiden, ob der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden hat. Zudem ist das Alter zum Zeitpunkt der Auszahlung entscheidend. 
Hat der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung noch keine 12 Jahre bestanden, so ist bei einer Auszahlung der Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge voll zu versteuern. 
Lassen Sie sich als Versicherter das Kapital erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen und hat der Vertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, müssen Sie nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrages versteuern. 
Der Auszahlungsbetrag ist darüber hinaus kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Dafür wird der Kapitalisierungsbetrag auf 120 Monate (10 Jahre) verteilt. Auf den so errechneten fiktiven Zahlbetrag sind zehn Jahre lang Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. 

Ausnahme:
Die Variante mit Steuervorteil ohne KV/PV-Beiträge:
Ihre daraus resultierende PlusPunktRente ist beitragsfrei. Sie müssen keine Beiträge zahlen. 

Vertragsweiterführung nach Arbeitgeberwechsel

Grundsätzlich gilt:
Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif (eventuell auch in einem anderen Förderweg) ist innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich. 

Ihre PlusPunktRente mit Steuervorteil im Rentenalter wird, nachdem Ihr Beschäftigungsverhältnis bei unserem Mitglied beendet wurde, in die Variante mit Steuervorteil ohne Kranken- und Pflegeversicherung umgestellt. 
Falls Sie eine PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung haben, können Sie diese nach dem Ausscheiden bei Ihrem Arbeitgeber nicht mehr weiterführen. Innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Ausscheiden können Sie dann in eine PlusPunktRente mit Steuervorteil im Rentenalter ohne Kranken- und Pflegeversicherung im selben Tarif wechseln. 


In diesen Fällen sprechen Sie uns bitte an, damit die erforderlichen Umstellungen vorgenommen werden. 
 

Die Vorteile der PlusPunktRente

Laden Sie hier unser Informationsblatt zur PlusPunktRente.

"Die Vorteile der PlusPunktRente" (PDF)

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