Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Renten
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Besteuerung Ihrer PlusPunktRente.
Abgaben auf Ihre Rente
Da die Beiträge zu Ihrer PlusPunktRente mit Riester-Förderung über Zulagen und/oder Steuervorteile gefördert werden, muss die spätere Rente versteuert werden. Die Versteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz erfolgt über Ihre Einkommenssteuereklärung.
Abgaben auf Ihre Rente
Da die Beiträge zu Ihrer PlusPunktRente als Entgeltumwandlung im Rahmen der Fördergrenzen steuerfrei geleistet wurden, muss die spätere Rente vollständig versteuert werden. Die Versteuerung erfolgt mit Ihrem individuellen Steuersatz über Ihre Einkommensteuererklärung.
Abgaben auf Ihre Rente
Bei der PlusPunktRente mit Steuervorteil im Rentenalter werden Ihre Beiträge nicht durch Zulagen oder Steuervorteile vom Staat gefördert.
Ihr Vorteil: Von der späteren kvw-PlusPunktRente versteuern Sie lediglich den sogenannten Ertragsanteil. Dieser ist abhängig von Ihrem Alter zu Rentenbeginn. Gehen Sie zum Beispiel mit 67 Jahren in Rente, beträgt der Ertragsanteil 17 % der Rente. Mit 65 Jahren sind es 18 % der Rente.
Ein Beispiel:
kvw-PlusPunktRente: 300 €, Alter zu Rentenbeginn: 67 Jahre
17 % von 300 € = 51 €.
Lediglich 51 € müssen mit dem individuellen Satz versteuert werden. Dieser richtet sich in der Höhe nach der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte. Beträgt er beispielsweise 20 %, müssen Steuern in Höhe von 10,20 € gezahlt werden.
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versicherung@kvw-muenster.de
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Telefon: (0251) 591-5566
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