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Häufige Fragen zur PlusPunktRente

Mit der PlusPunktRente (auch "freiwillige Versicherung" genannt) können Sie über Ihre Ansprüche aus der kvw-Betriebsrente hinaus zusätzliche Rentenansprüche zur Verbesserung Ihrer finanziellen Situation im Alter aufbauen. Im Rahmen der Riester-Förderung oder der Entgeltumwandlung profitieren Sie dabei von staatlicher Förderung. Zudem bieten wir auch eine Variante ohne staatliche Förderung an. Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist, dass Ihr Arbeitgeber Mitglied bei den kvw ist.

Welche Leistungen bietet mir die PlusPunktRente?

  • Altersrente 
  • Erwerbsminderungsrente – ohne Gesundheitsfragen (je nach Tarif)
  • Hinterbliebenenrente für Ehepartner:innen, Lebensgefährt:innen (je nach Tarif) und Waisen

Detaillierte Informationen zu diesen Leistungen finden Sie unter Vertragsbedingungen bei den jeweiligen Tarifen. 

Wie kann ich meine PlusPunktRente staatlich fördern lassen?

Folgende Varianten stehen zur Wahl:

1. PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten Sie die staatliche Förderung in Form von Zulagen und können Ihre Beiträge und auch die Zulagen zudem als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. 

2. PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung 
Die Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können zusätzlich nochmals bis zu weiteren 4 Prozent – allerdings diese nur steuerfrei – umgewandelt werden. 

3. PlusPunktRente mit Steuervorteil im Alter 
Hier werden Ihre Beiträge nicht in Form von Zulagen oder Steuervorteilen gefördert. Dafür ist von der späteren Rente lediglich ein Teil, der sogenannte Ertragsteil, zu versteuern. 

Sie können die unterschiedlichen Förderwege parallel nutzen. Sie benötigen für jede Variante einen separaten Vertrag. 

Wie kann ich meine Leistungen aus der PlusPunktRente beziehen?

Ihre PlusPunktRente wird auf Antrag laufend zum Monatsbeginn ausgezahlt. Sie wird ein Leben lang gezahlt und steigt zum 01.07. jeden Jahres automatisch um 1 Prozent.

Alternativ besteht die Möglichkeit der Voll- (als Einmalzahlung) und Teilkapitalisierung von bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals. Nehmen Sie für Ihren Vertrag die Riester-Förderung in Anspruch, so können "förderunschädlich" (also ohne Verlust der staatlichen Förderung) maximal 30 Prozent kapitalisiert werden. Der Rest des Anspruchs (70 Prozent) wird als Rente ausgezahlt. Bei der Vollkapitalisierung (Einmalzahlung) entfällt eine monatliche Rentenzahlung. Die Vollkapitalisierung beantragen Sie bitte in Textform (formlos) spätestens sechs und frühestens zwölf Monate vor  Rentenbeginn. Für die Teilkapitalisierung gilt die genannte Frist nicht. Diese kann im Rahmen der Rentenantragstellung beantragt werden. 

Zu den Rentenanträgen

Wann kann ich die PlusPunktRente beantragen?

Der Beginn der Rente ist abhängig vom abgeschlossenen Tarif.

Beim Tarif 2002 (Vertragsbeginn vor dem 01.01.2010) ist der Rentenbeginn abhängig vom Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Für die Tarife 2010,  2010-U und 2017 (Vertragsbeginn ab 01.01. 2010) und damit auch für neu abgeschlossene Verträge gilt, dass Sie Ihre PlusPunktRente, unabhängig vom Beginn Ihrer gesetzlichen Rente, zu einem frei wählbaren Zeitpunkt ab Vollendung des 62. Lebensjahres beantragen können. 

Die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich abhängig vom Rentenbezug aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Weitere Informationen, insbesondere zu Ihrem Tarif, finden Sie hier. 

Steuern

Die Besteuerung der Leistung ist davon abhängig, ob Ihre Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden.

Dieses ist bei den Varianten Riester und Entgeltumwandlung der Fall. Die spätere Rente ist somit nachgelagert, also in der Rentenphase, in voller Höhe zu versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung. 

Haben Sie sich für unsere ungeförderte Variante mit Steuervorteil im Alter entschieden, so ist von der späteren Rente lediglich ein Teil, der sogenannte Ertragsanteil, zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach Ihrem Alter zu Beginn der Rente. Nehmen Sie Ihre Rente beispielsweise ab dem 67. Lebenjahr in Anspruch, müssen lediglich 17 % der Rente versteuert werden. Zum 63. Lebensjahr sind es dagegen 20 %. 

Detaillierte Informationen zum Thema Steuern finden Sie unter dem jeweiligen Förderweg (Riester, Entgeltumwandlung oder Vorsorge mit Steuerförderung im Rentenalter) unter dem Punkt "Abgaben auf Ihre Rente".

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Höhe Ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hängt von Ihrem Versichertenstatus ab.

Sie sind als Rentner gesetzlich krankenversichert.

Ihre Leistung aus der PlusPunktRente ist grundsätzlich als betriebliche Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden von Ihrer Rente einbehalten und direkt von uns an Ihre Krankenversicherung abgeführt. 

Ausnahme: Seit dem 01.01.2018 ist die PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung beitragsfrei. 

Für die PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung und mit Steuervorteil im Alter fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, sofern Sie als Rentner in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind. Dabei ist der volle Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz plus krankenkassenabhängiger Zusatzbeitrag) zu zahlen. 

Weitere Ausnahme: Sie haben eine PlusPunktRente mit Steuervorteil im Alter und die Beiträge wurden ausschließlich nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses geleistet. 

Seit dem 01.01.2020 gilt ein neuer Freibetrag für Betriebsrentner, die gesetzlich krankenversichert sind. Mehr dazu hier

 

Sie sind als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert.

In diesem Fall gilt der Freibetrag für Betriebsrenten nicht. Sie zahlen den Beitragssatz (allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag je nach Krankenkasse) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 

Ausnahme: PlusPunktRenten im Rahmen der Riester-Förderung sind beitragsfrei. 

 

Sie sind als Rentner privat krankenversichert.

Dann ist Ihre PlusPunktRente nicht beitragsrelevant. 

 

Detaillierte Informationen zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie unter dem jeweiligen Förderweg (Riester, Entgeltumwandlung oder Vorsorge mit Steuerförderung im Rentenalter) unter dem Punkt "Abgaben auf Ihre Rente".

Wie werde ich über den Stand meines Versicherungskontos informiert?

Sie erhalten jährlich im Frühjahr einen Versicherungsnachweis über die im vergangenen Jahr gezahlten Beiträge und Zulagen (Riester) und die erworbenen Anwartschaften Ihrer PlusPunktRente.

Wie legen die kvw meine Beiträge an?

Die Beiträge der freiwilligen Versicherung (PlusPunktRente) werden im Bereich Direktanlage in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien- und Multi-Asset-Fonds sowie vornehmlich in Anteilen des Dachmasterfonds investiert. Der Dachmasterfonds bzw. die Dachmasterfondsstruktur wiederum investiert im Wesentlichen in Renten- und Aktienfonds. Ziel ist hierbei die risikobewusste Erwirtschaftung von Erträgen durch eine breite Diversifikation der Investitionen nach Anlageklassen, Anlagestilen und Regionen.

Alle Investitionen werden im Sinne einer Nachhaltigen Kapitalanlage unter Berücksichtigung der sog. ESG-Kriterien - Environmental (Umwelt), Social (Soziale Aspekte) und Governance (Unternehmensführung) - getätigt. 

Was passiert mit meiner PlusPunktRente, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Sie möchten Ihre PlusPunktRente nach dem Ausscheiden weiterführen oder auf einen neuen Versicherer übertragen?
Die Antwort hängt von ihrer Situation ab und zwar:

1. Sie haben eine PlusPunktRente und Ihr neuer Arbeitgeber ist ebenfalls Mitglied der kvw-Zusatzversorgung?
Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich.

2. Sie haben eine PlusPunktRente und Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht Mitglied der kvw-Zusatzversorgung?
Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif (eventuell anderer Förderweg) ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich.

3. Sie sind erstmalig in der kvw-Zusatzversorgung versichert?
Durch einen Arbeitgeberwechsel wurden Sie erstmalig bei den kvw versichert. Über Ihren vorherigen Arbeitgeber haben Sie bereits eine Direktversicherung, eine Entgeltumwandlung oder einen Riester-Vertrag bei einer anderen Versicherung oder Zusatzversorgungseinrichtung.

Sie haben eine PlusPunktRente und Ihr neuer Arbeitgeber ist ebenfalls Mitglied der kvw-Zusatzversorgung

Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich.

  • Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung 

Über Ihren neuen Arbeitgeber können Sie Ihren Vertrag weiterführen. In diesem Fall beantragen Sie bei uns den Wechsel der Versicherungsnehmereigenschaft auf den neuen Arbeitgeber.

  • Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Alter

Bei diesen beiden Varianten erfolgt die Zahlung der Beiträge entweder durch den neuen Arbeitgeber oder durch Sie selbst, durch Dauerauftrag oder Überweisung. Die Zahlung der Beiträge per SEPA Lastschriftmandat ist nicht möglich. Wir senden Ihnen gerne einen Auftrag zur Überweisung der Beiträge für Ihren neuen Arbeitgeber. Sprechen Sie uns an! 

Sie haben eine PlusPunktRente und Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht Mitglied der kvw-Zusatzversorgung.

Die Fortführung Ihrer PlusPunktRente im selben Tarif (eventuell anderer Förderweg) ist grundsätzlich innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach dem Ausscheiden auf formlosen Antrag möglich.

  • Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Entgeltumwandlung 

Der Vertrag ruht beitragsfrei, eine Weiterführung bei den kvw durch den neuen Arbeitgeber ist nicht möglich. Ihre Anwartschaften bleiben bis zum Rentenbeginn erhalten. 

1. Alternative 

Sie können eine Übertragung der PlusPunktRente auf den neuen Versicherer, über den Ihr neuer Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge anbietet, beantragen. In diesem Fall lassen Sie zunächst vom neuen Versicherer prüfen, wie sich die Übertragung auf Ihre Anwartschaften auswirkt. Ist diese mit Nachteilen für Sie verbunden, können Sie Ihre PlusPunktRente bei den kvw beitragsfrei ruhen lassen. Eine Verpflichtung zur Übertragung besteht nicht. 

2. Alternative 

Eine Weiterführung im selben Tarif aber anderer Variante, also PlusPunktRente mit Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Alter ohne Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, ist bei den kvw möglich. 

  • Sie haben eine PlusPunktRente im Rahmen der Riester-Förderung oder mit Steuervorteil im Alter

Falls Sie Ihren Vertrag weiterführen möchten, erfolgt die Zahlung der Beiträge durch Sie selbst, per Dauerauftrag oder Überweisung. Die Zahlung der Beiträge durch SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich. Bei der Variante mit Steuervorteil im Alter setzen Sie sich bitte unbedingt mit uns in Verbindung. Wir prüfen, ob eine Umstellung Ihres Vertrages in die Variante mit Steuervorteil im Alter und ohne Kranken- und Pflegeversicherungspflicht möglich ist. 

Sie sind erstmalig in der kvw-Zusatzversorgung versichert

Durch einen Arbeitgeberwechsel wurden Sie erstmalig bei den kvw versichert. Über Ihren vorherigen Arbeitgeber haben Sie bereits eine Direktversicherung, eine Entgeltumwandlung oder einen Riester-Vertrag bei einer anderen Versicherung oder Zusatzversorgungseinrichtung.

Sie haben eine Entgeltumwandlung/Direktversicherung
Eine Weiterführung des Vertrages ist in der Regel nicht möglich, da der neue Arbeitgeber (also das kvw-Mitglied) aufgrund tarifrechtlicher Vorgaben nicht mit Ihrem bisherigen Versicherer kooperiert. Grundsätzlich ist die Übertragung Ihrer bisherigen Entgeltumwandlung/Direktversicherung zu den kvw möglich. Nach dem Betriebsrentengesetz kann der Arbeitnehmer die Übertragung innerhalb von 12 Monaten nach dem Arbeitgeberwechsel verlangen. Darüber hinaus müssen alter und neuer Arbeitgeber zustimmen. Das Kapital (der Barwert) des ursprünglichen Vertrages wird übertragen und anschließend auf einem dafür neu abzuschließenden Vertrag (kvw-PlusPunktRente) zu den aktuell gülten Konditionen der kvw platziert. 
Sie sollten deshalb mit unserer Unterstützung prüfen, welche Auswirkungen die Übertragung auf Ihre Rentenanwartschaft hat. Hierfür lassen wir zunächst von Ihrem bisherigen Versicherer den zu übertragenden Barwert berechnen und erstellen für Sie ein unverbindliches Übertragungsangebot zur PlusPunktRente. Stellt sich heraus, dass sich durch die Übertragung aufgrund der aktuellen Konditionen spürbar geringere Rentenanwartschaften ergeben, empfehlen wir, die Versicherung beim bisherigen Anbieter beitragsfrei zu belassen. Eine Verpflichtung zur Übertragung besteht nicht. Handelt es sich um einen älteren Vertrag mit aus diesem Grunde attraktiven Konditionen, erkundigen Sie sich beim bisherigen Versicherer, ob und unter welchen Konditionen eine Weiterführung aus eigenen Beiträgen (Netto) möglich ist. 

Antrag auf Wertübertragung für Neuzusagen (Vertragsabschluss ab 01.01.2005)

Antrag auf Wertübertragung für Altzusagen (Vertragsabschluss bis 31.12.2004)

Bitte reichen Sie den Antrag auf Wertübertragung, unterschrieben von Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber, bei uns ein. Daraufhin fordern wir zunächst die Übertragungsdaten an uns Sie erhalten ein unverbindliches Übertragungsangebot. 

Wenn Sie keine Wertübertragung wünschen, aber auch künftig die Vorteile der Entgeltumwandlung nutzen möchten, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine PlusPunktRente als Entgeltumwandlung bei den kvw. 

Sie haben einen Vertrag mit Riester-Förderung
Eine Übertragung von Verträgen aus der Privatwirtschaft (Versicherung, Bank, Bausparkasse) auf die kvw ist leider nicht möglich. Option ist hier – im Gegensatz zur Entgeltumwandlung/Direktversicherung – die Weiterführung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter. 
Sofern Sie eine freiwillige Versicherung mit Riester-Förderung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung haben, besteht allerdings die Möglichkeit der Übertragung. Hier erfolgt jedoch ebenfalls die Übertragung des Kapitals auf einen neu abzuschließenden Vertrag zu aktuellen Konditionen. Prüfen Sie daher auch die Auswirkungen auf Ihre Rentenanwartschaft. 

Innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Arbeitgeberwechsel besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Antrag auf Fortführung des Vertrages bei Ihrer bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen. Erkundigen Sie sich dort nach Voraussetzungen und Folgen. 
Grundsätzlich empfehlen wir, bei Fragen zur Übertragung bestehender Verträge den Kontakt zu unserem Beratungsteam zu suchen. 

Fällt meine PlusPunktRente im Scheidungsfall in den Versorgungsausgleich?

Beim Eheversorgungsausgleichsverfahren wird seitens des Familiengerichts auch eine Auskunft über die PlusPunktRente angefordert.

Ob Ihre PlusPunktRente tatsächlich im Versorgungsausgleich berücksichtigt wird, entscheiden die beteiligten Parteien und das Gericht.