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Mitglieder-Info 4 / 2024

Versicherte ohne Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung

Guten Tag,

Sie erhalten heute die aktuelle Mitglieder-Information von Ihrer kvw-Zusatzversorgung.

// Kein Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung: Was bedeutet das?

Die allermeisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind ganz regulär gesetzlich rentenversichert. Doch es gibt auch Berufsgruppen, die statt der gesetzlichen Rentenversicherung in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Dazu zählen zum Beispiel Ärzt:innen, Apotheker:innen, Anwält:innen und Architekt:innen. Für sie gelten auch andere Regeln in Bezug auf die kvw-Betriebsrente.

Anspruchsvoraussetzungen und Altersgrenzen

Jedes Versorgungswerk bringt eigene Anspruchsvoraussetzungen mit. Sie gelten nicht für die kvw-Betriebsrente.

Um einen Anspruch auf eine Betriebsrente der kvw-Zusatzversorgung zu haben, müssen Wartezeiten, die zum Anspruch in der gesetzlichen Rente führen würden, stattdessen durch Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung erfüllt werden. Dabei gelten die Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beginn der Zahlung der kvw-Betriebsrente kann also vom Beginn der Rente aus dem Versorgungswerk abweichen. Folgende Altersgrenzen sind maßgeblich:

Geburtsjahr Regelaltersrente AR für schwer-behinderte Menschen Vorgezogene AR ohne Abschläge
1957 65 Jahre & 11 Monate 63 Jahre & 11 Monate 63 Jahre & 10 Monate
1958 66 Jahre 64 Jahre 64 Jahre
1959 66 Jahre & 2 Monate 64 Jahre & 2 Monate 64 Jahre & 2 Monate
1960 66 Jahre & 4 Monate 64 Jahre & 4 Monate 64 Jahre & 4 Monate
1961 66 Jahre & 6 Monate 64 Jahre & 6 Monate 64 Jahre & 6 Monate
1962 66 Jahre & 8 Monate 64 Jahre & 8 Monate 64 Jahre & 8 Monate
1963 66 Jahre & 10 Monate 64 Jahre & 10 Monate 64 Jahre & 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre 65 Jahre

Weitere Infos zu den Rentenarten finden Sie hier:

Regelaltersrente

Um einen Anspruch auf die kvw-Betriebsrente als Regelaltersrente zu haben, müssen berufsständisch Versicherte für mindestens 60 Umlagemonate (5 Jahre) zusatzversichert gewesen sein und das in der Tabelle genannte Alter für die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ab einem Grad der Behinderung von 50 und mit mindestens 420 Pflichtversicherungsmonaten (35 Jahre, Elternzeit und Fehlzeiten wegen Krankheit zählen dazu) in der Zusatzversorgung haben berufsständisch Versicherte die Möglichkeit, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu nutzen, sobald sie das maßgebliche Alter (s. Tabelle) erreicht haben.

Vorgezogene Altersrente ohne Abschläge

Die so genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann abschlagsfrei bezogen werden, wenn berufsständisch Versicherte für mindestens 540 Pflichtversicherungsmonate (45 Jahre) zusatzversichert waren und das entsprechende Alter (s. Tabelle) erreicht haben.

Vorgezogene Altersrente mit Abschlägen

Wer für mindestens 420 Pflichtversicherungsmonate (35 Jahre) in der Zusatzversorgung versichert war und das 63. Lebensjahr vollendet hat, kann die „Altersrente für langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Aber Achtung: Hier werden Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze (max. 10,8 Prozent) von der kvw-Betriebsrente abgezogen.

Erwerbsminderungsrente

Auch berufsständisch Versicherte haben die Möglichkeit, eine kvw-Betriebsrente als Erwerbsminderungsrente (voll oder teilweise) zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Erwerbsminderung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt nachgewiesen wird. Hierfür stellt die kvw-Zusatzversorgung entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Außerdem müssen die Versicherten die Wartezeit von 60 Pflichtversicherungsmonaten erfüllt haben und in den letzten 60 Kalendermonaten vor Beginn der Erwerbsminderungsrente für mindestens 36 Monate in der Zusatzversorgung pflichtversichert gewesen sein. Diese Wartezeitregelung entfällt, wenn die Erwerbsminderung durch einen anerkannten Arbeitsunfall eingetreten ist.

Hinterbliebenenrente

Sollten die Versicherten im aktiven Erwerbsleben oder während eines Rentenbezugs versterben, erhalten Witwen und Witwer, eingetragene Lebenspartner:innen und Waisen eine Hinterbliebenenrente von der kvw-Zusatzversorgung. Auch hier ist Voraussetzung, dass mindestens 60 Pflichtversicherungsmonate erfüllt sind – es sei denn, der Tod ist durch einen Arbeitsunfall eingetreten.

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