Mitglieder-Info 10 / 2024 Erhöhung des Steuerfreibetrages der Umlage im AV I
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Steuerfreibetrag der Umlage im AV I nach § 3 Nummer 56 EStG auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Steuerfreiheit der Umlagezahlungen an die kvw-Zusatzversorgung wurde mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2007 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 für nicht kapitalgedeckte Pensionskassen eingeführt. Die Erhöhung der Steuerfreiheit erfolgte schrittweise, mit der Erhöhung auf 4 % der BBG zum 1. Januar 2025 ist der vierte und letzte Schritt vollzogen.
Die diesen Steuerfreibetrag übersteigende Umlage ist dann wie bisher nach § 16 Absatz 2 des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K) bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 € pauschal nach § 40b EStG vom Arbeitgeber zu versteuern. Über diese beiden Beträge hinausgehende Umlagezahlungen sind mit dem individuellen Steuersatz des Beschäftigten zu versteuern.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Falls eine Beschäftigte / ein Beschäftigter bereits den steuerfreien Betrag für eine Entgeltumwandlung nach § 3 Nummer 63 EStG ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt, kann sich dadurch der Steuerfreibetrag der Umlage nach § 3 Nummer 56 EStG für das Mitglied um diese Entgeltumwandlungsbeträge mindern. Des Weiteren kann es sich auch auf die Höhe der pauschal und / oder individuell zu versteuernden Umlage auswirken. Zudem führt eine Entgeltumwandlung nach § 3 Nummer 63 EStG, zum Beispiel mit der kvw-PlusPunktRente durch Ihre Beschäftigten, zu einer Verringerung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Berechnungs- und Grenzwerte 2025
Seminare der kvw-Zusatzversorgung
Bereits in den vergangenen Jahren haben wir die immer komplexer werdende Thematik der Umlage- / Pauschalversteuerung bzw. individuelle Versteuerung in unsere kostenlose Seminarreihe für Ihre Beschäftigten der Personalsachbearbeitung aufgenommen. Dies werden wir weiterhin fortführen und uns darin auch mit den Auswirkungen der Anhebung des Steuerfreibetrags beschäftigen.
Voraussichtlich im Januar 2025 werden wir die Seminartermine für das erste Halbjahr 2025 veröffentlichen.