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Weiterarbeiten mit vorzeitigem Rentenbezug - vor Erreichen der Regelaltersrente

Grundsätzlich beginnen Ihre Altersrente bei der DRV und auch Ihre kvw-Betriebsrente mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Wenn Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, besteht die Möglichkeit, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen.

Zum Beispiel:

  • eine Altersrente für langjährig Versicherte 
  • eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen 
  • eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte 

Die Prüfung, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Rentenbeginn gegeben sind, obliegt der DRV. 

Seit Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente (Rente für langjährig / besonders langjährig Versicherte / Rente für Menschen mit Schwerbehinderung - vor Erreichen der Regelaltersgrenze) entfallen. Sie können also auch bei vorzeitigem Rentenbezug mit Hinzuverdienst Ihre Betriebsrente beantragen. 
Sofern Sie sich für eine gewählte Teilrente (z.B. bei unentgeltlicher häuslicher Pflege) entscheiden, löst dies weiterhin keinen Anspruch auf Betriebsrente aus. 

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