Voraussetzungen
Eingeschränkte Arbeitsfähigkeit
Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente ist, dass sie pro Tag weniger als sechs Stunden arbeiten können. Ob Sie die Voraussetzung erfüllen, prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nach Ihrer Antragsstellung anhand ärztlicher Unterlagen und/oder Gutachten. Wenn danach Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung feststeht, erhalten Sie einen Bescheid und eine Erwerbsminderungsrente von der DRV. Nachdem Ihnen der Bescheid vorliegt, können Sie Ihre kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Wartezeit
Weitere Voraussetzung für den Erhalt Ihrer kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung zusätzlich zu Ihrer Erwerbsminderungsrente von der DRV ist, dass Sie die Wartezeit erfüllt haben. Das bedeutet, dass in der Regel 60 Monate lang von Arbeitgeberseite für Sie in die Zusatzversorgung eingezahlt worden ist. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall, eine anerkannte Berufskrankheit oder einen anderen von der DRV anerkannten Grund eingetreten ist.
Beantragung der kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung
Wenn sie aus einem aktiven Arbeitsverhältnis in Erwerbsminderungsrente gehen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Er hat Formulare zur Beantragung von Betriebsrente. Alternativ können Sie die Formulare auch hier von unserer Website herunterladen.
Ihr Antrag ist vollständig, wenn Sie eine Kopie des Bescheids der DRV mit allen Seiten und Anlagen sowie Kopien der Bescheinigungen über bezogenes Krankengeld beilegen. Falls zum Zeitpunkt des Rentenbeginns bei der DRV kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht und Sie nicht mehr in der kvw-Zusatzversorgung angemeldet sind, füllen Sie den Antrag ohne Mitwirkung des Arbeitgebers aus.
Für Ihre kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung werden alle Eckdaten aus dem Bescheid der DRV übernommen: Der Beginn der Rentenzahlung entspricht immer dem der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Auch eine zeitliche Befristung wird entsprechend übernommen.
Alle Voraussetzungen für Ihre kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf einen Blick:
- Bescheid über Erwerbsminderungsrente von der DRV mit sämtlichen Anlagen
- Erfüllung der Wartezeit in der kvw-Zusatzversorgung
- Antragstellung in der kvw-Zusatzversorgung
So sieht Ihre kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung aus
Rentenarten: Teilweise oder volle Erwerbsminderung auf Zeit oder auf Dauer
- Teilweise oder volle Erwerbsminderung
Die DRV unterscheidet anhand der Ihnen möglichen täglichen Arbeitsstunden, ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind.
- Teilweise Erwerbsminderung: mindestens drei aber weniger als sechs Stunden täglich
- Volle Erwerbsminderung: weniger als drei Stunden täglich
Wenn bei Ihnen eine teilweise Erwerbsminderung anerkann worden ist, erhalten Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente durch die DRV und die kvw-Zusatzversorgung. Diese beträgt in beiden Fällen die Hälfte der vollen. Dann gilt es als grundsätzlich möglich, dass Sie neben dem Rentenbezug drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten. Melden Sie sich nach Erhalt des DRV-Rentenbescheids bei Ihrem Arbeitgeber.
Wenn bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung anerkannt worden ist, erhalten Sie eine volle Erwerbsminderungsrente durch die DRV und die kvw-Zusatzversorgung. Auch hier melden Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber.
- Erwerbsminderung auf Zeit oder auf Dauer
Oft kann die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden. Deshalb ist der Bezug von Erwerbsminderungsrente in der Regel zunächst zeitlich befristet. Wenn eine volle Erwerbsfähigkeit nicht mehr zu erwarten ist, wird die Rente unbefristet gezahlt. Ihre kvw-Zusatzversorgung richtet sich auch hier nach dem Rentenbescheid der DRV – in jedem Fall ohne erneute medizinische Prüfung.
Einkünfte bei Erwerbsminderung
- Weiterarbeiten bei teilweiser Erwerbsminderung
Wenn Sie mit einer teilweisen Erwerbsminderung bei Ihrem Arbeitgeber weiterarbeiten, bleiben Sie zusatzversorgungspflichtig. Sie bekommen also gleichzeitig eine kvw-Rentenzahlung, während Ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge für Sie an die kvw-Zusatzversorgung zahlt.
- Einkünfte bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung
Für den Fall weiterer Einkünfte bei Bezug einer teilweisen oder einer vollen Erwerbsminderungsrente hat die DRV Regelungen und individuelle Hinzuverdienstgrenzen festgelegt, die bei Überschreiten zu einer Kürzung oder zum Wegfall der Rentenzahlung führen können. Sollte Ihre Erwerbsminderungsrente bei der DRV aufgrund von Hinzuverdienst prozentual gekürzt werden, wird diese prozentuale Kürzung auch für die Berechnung Ihrer kvw-Zusatzversorgung übernommen.
- Worüber Sie uns informieren müssen
Ihre kvw-Betriebsrente steht Ihnen jederzeit in der richtigen Höhe zu. Ihr Gesundheitszustand oder Ihre finanziellen oder persönlichen Verhältnisse können die Höhe Ihrer Rentenzahlung beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, das Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Rückforderungen oder Nachzahlungen können sonst die Folge sein.
Bitte informieren Sie uns während des Rentenbezugs anhand von Kopien geeigneter Nachweise über:
- Neue Anschrift oder Bankverbindung
- Ende der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wegfall der Erwerbsminderung oder Änderung (z.B. von teilweise zu voll)
- Eine wegen weiterer Einkünfte veränderte Zahlung der DRV
- Erhalt einer anderen Rentenart der DRV (z.B. Altersrente statt Erwerbsminderungsrente)
- Krankengeldbezug
Berechnung der kvw-Betriebsrente wegen Erwerbsminderung
Zurechnungszeiten, Abschläge und Beiträge
- Zurechnungszeiten
Für die Errechnung der Höhe Ihrer kvw-Erwerbsminderungsrente kommt zu Ihren Gunsten eine "Soziale Komponente" zum Tragen, wenn Sie aus dem aktiven Versicherungsverhältnis heraus verrentet werden: Das durchschnittlich in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderungsrente erworbene Einkommen wird bis zu Ihrem 60. Lebensjahr jeweils auf zwölf volle Kalendermonate hochgerechnet und sie erhalten dafür Rentenansprüche.
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind, nicht in der kvw-Zusatzversorgung pflichtversichert sind, sind Sie beitragsfrei versichert. Dann entfällt die "Soziale Komponente" der Hochrechnung.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
versicherung@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-5566
montags bis donnerstags: 08.30-12.30 & 14.00-17.00 Uhr
freitags: 08.30-14.00 Uhr