Wer einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente hat
Wir zahlen Hinterbliebenenrente an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner/-innen und Waisen. Die Angaben hierzu entnehmen wir dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung stellen wir die Zahlung der Rente mit dem Ablauf des Sterbemonats zunächst ein. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht ab dem Ersten des auf den Sterbefall folgenden Monats.
Eine Waisenrente wird nur für leibliche und angenommene Kinder und bis zum 25. Lebensjahr, längstens bis zum Ende des Waisenrentenanspruchs in der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Stief- und Pflegekinder haben keinen Anspruch.
Eine kvw-Hinterbliebenenrente für Witwen/Witwer und eingetragene Lebenspartner zahlen wir lebenslang. Die Zahlung endet mit dem Monat der Wiederheirat beziehungsweise mit dem Ende des Monats, in dem die/der Hinterbliebene verstirbt.
Checkliste: Antrag und notwendige Dokumente
- Bitte reichen Sie als erstes eine Kopie der Sterbeurkunde bei uns ein.
- Den Antrag auf Hinterbliebenenrente finden Sie hier.
- Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie bitte Folgendes bei:
- eine vollständige Kopie des Bescheids der Deutschen Rentenversicherung (alle Seiten einschließlich sämtlicher Anlagen)
- eine Kopie der Heiratsurkunde (ggf. aus dem Familienstammbuch)
Nach der Bearbeitung Ihres Antrags in unserem Haus erhalten Sie unsere Rentenentscheidung mit allen Informationen zu Ihrer Hinterbliebenenrente von uns.
Anrechnung eigener Einkünfte auf die Hinterbliebenenrente
Sollte es aufgrund eines eigenen Arbeits- oder Renteneinkommens zu einer Minderung bei der gesetzlichen Witwen-/Witwerrente kommen, wird auch Ihre kvw-Hinterbliebenenrente gekürzt. Zu einer vollständigen Kürzung der Betriebsrente kommt es allerdings nicht. Auch bei hohen eigenen Einkünften steht Ihnen mindestens ein Anteil von 35 Prozent der Hinterbliebenenrente zu.
Wenn Sie keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sondern eine berufsständische Versorgung, prüfen wir anhand Ihrer Nachweise, ob sich der Hinzuverdienst auf Ihre Betriebsrente auswirkt.
Hinweis zum Sterbegeld
Sterbegeld wird seit 2008 aus der betrieblichen Zusatzversorgung nicht mehr gezahlt. Auch die Möglichkeit des Bestattungskostenersatzes gibt es nicht mehr.
PlusPunktRente
Wenn die / der Verstorbene einen Vertrag über eine PlusPunktRente abgeschlossen hat, erhalten die Angehörigen auch hieraus eine Hinterbliebenenrente, wenn diese im Tarif mit eingeschlossen ist.
Allgemeine Hinweise
Da die kvw-Betriebsrente monatlich im Voraus gezahlt wird, ergeben sich häufig Überzahlungen. In diesem Fall werden wir zunächst versuchen, die überzahlten Rentenbeträge von der Bank zurückzufordern. Daher ist es empfehlenswert, das Konto der / des Verstorbenen noch einige Zeit bestehen zu lassen. Führt die Rückforderung nicht zum Erfolg, wird die Überzahlung von den erbberechtigten Angehörigen zurückgefordert. Sollte das Erbe nicht angetreten werden, ist uns eine Kopie der gerichtlichen Erbausschlagung vorzulegen.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
versicherung@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-5566
montags bis donnerstags: 08.30-12.30 & 14.00-17.00 Uhr
freitags: 08.30-14.00 Uhr