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Anträge und Formulare zum Download

Hier finden Sie Anträge und Formulare zu Ihrer Betriebsrente.

Hinweise:

  • Sie können Ihre Unterlagen als unbeglaubigte Kopie bei uns einreichen.
  • Alle Anträge stehen Ihnen als beschreibbare PDF-Dokumente zur Verfügung. Hierzu laden Sie bitte zunächst den jeweiligen Antrag als PDF-Dokument herunter und speichern ihn auf Ihrem persönlichen Rechner ab, am besten versehen mit einem individuellen Namen (z.B. "Antrag Betriebsrente Marlene Musterfrau").  Wenn Sie das Dokument dann mit Adobe öffnen, können Sie die Leerfelder ausfüllen. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und unterschreiben Sie per Hand.  


Bitte senden Sie die unterschriebenen Anträge an:

Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw)
Postfach 4629
48026 Münster

Rentenanträge: Aktuelle Bearbeitungszeiten

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt aktuell bei vier Wochen.

Sobald Ihr Rentenantrag bei uns ankommt, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Eine Überprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit ist dann noch nicht erfolgt. Wir kommen unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück.

Wie können Sie uns unterstützen?

Sie helfen uns sehr, wenn Sie von Anfragen per E-Mail oder Telefon zum Bearbeitungsstand absehen.

Dies verschafft unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Freiraum, um Ihren Antrag möglichst zügig zu bearbeiten.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Weitere Anträge und Formulare

Häufige gestellte Fragen zum Ausfüllen der Formulare und Anträge

Ich bin bis zum Rentenbeginn pflichtversichert. Warum soll ich den Rentenantrag über meinen Arbeitgeber stellen?

Zum Rentenbeginn meldet Ihr Arbeitgeber Sie von der Pflichtversicherung ab und ermittelt das zusatzversorgungspflichtige Entgelt bis zum Stichtag. Zusätzlich benötigen wir weitere Informationen von Ihrem Arbeitgeber, die dieser im Teil II des Antrags auf Betriebsrente angeben muss. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie ebenfalls bei Fragen zu den Anträgen, prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet den Antrag an uns weiter. 

Wo finde ich die Vertragsnummer meiner PlusPunktRente Tarif 2002-M?

Die PlusPunktRente ist eine separat abzuschließende freiwillige Rente bei der kvw-Zusatzversorgung, z.B. eine Riester-Rente oder eine Entgeltumwandlung. Sollten Sie keine PlusPunktRente abgeschlossen haben, lassen Sie die Zeile bitte frei. 

Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer?

Ihre persönliche Sozialversicherungsnummer ist 12-stellig und besteht unter anderem aus Ihrem Geburtsdatum und dem ersten Buchstaben Ihres Geburtsnamens. Ihre Sozialversicherungsnummer finden Sie zum Beispiel auf Ihrem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung (Achtung: Bei Hinterbliebenenrenten ist die Sozialversicherungsnummer der/des Verstorbenen aufgeführt) oder in Ihrer letzten Gehaltsabrechnung. Alternativ können Sie Ihre Sozialversicherungsnummer auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung anfragen. 

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)?

Ihre Steuer-ID besteht aus elf Zahlen. Sie finden Ihre Steuer-ID zum Beispiel auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Einkommenssteuerbescheid (Achtung: Verwechslungsgefahr mit Ihrer Steuer-Nummer). Alternativ können Sie Ihre Steuer-ID bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen. Ohne die korrekte Steuer-ID können wir Ihre Betriebsrente leider nicht auszahlen, da wir zur Meldung an das Finanzamt verpflichtet sind. 
Sollte Ihnen die Nummer nicht mehr vorliegen, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern (Telefon (0228) 406-124, Anschrift: An der Küppe 1, 53225 Bonn) bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder beim Einwohnermeldeamt erfragen. 

Warum soll ich Zeiten bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung oder Anwartschaften aus einem Eheversorgungsausgleich mitteilen?

Zwischen den Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes besteht ein gegenseitiges Abkommen zur Überleitung oder Anerkennung von Versicherungszeiten. Durch die Überleitung bzw. Anerkennung von Versicherungszeiten können Wartezeiten bis zur Unverfallbarkeit schneller erfüllt werden und Sie haben bestenfalls nur eine Ansprechperson, mit dem Sie alle Ihre Anliegen klären können. 

Warum soll ich Mutterschutzzeiten aus der Zeit vor dem 01.01.2012 melden?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Mutterschutzzeiten während der Pflichtversicherung wurden bis zum 31.12.2011 nicht durch den Arbeitgeber gemeldet. Auf Antrag können diese Mutterschutzzeiten nachträglich berücksichtigt werden. Hierdurch steigt je nach Einzelfall die Höhe Ihrer Versorgungspunkte ("Soziale Komponente"). Zudem werden die Kalendermonate auf die Erfüllung der Wartezeit angerechnet. 
Seit dem 01.01.2012 werden die Mutterschutzzeiten automatisch durch den Arbeitgeber mitgeteilt. 

Werden auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt?

Kindererziehungszeiten werden in der kvw-Zusatzversorgung – anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht berücksichtigt. 

Wird auch meine Elternzeit berücksichtigt?

Seit dem 01.01.2012 wird eine Elternzeit durch den Arbeitgeber an die kvw-Zusatzversorgung gemeldet. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Für die Berechnung der Versorgungspunkte werden für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit je Kind, für welches Anspruch auf Elternzeit besteht, 500 € gutgeschrieben. 
Eine Elternzeit vor dem 01.01.2012 kann nicht nachgemeldet werden. 

Was bedeuten die Erklärungen im Teil H des Antrags?

Da eine Vielzahl von Antragsstellungen möglichst zeitnah, effektiv und rechtssicher bearbeitet werden soll, nutzen wir für die Beantragung von Leistungen standardisierte Antragsformulare, die möglichst die Gesamtheit aller sich ergebenden Fragestellungen abdecken sollen. Da wir Ihre Rentenleistung monatlich im Voraus erbringen, kommt es bei Meldungen, z.B. Sterbefällen, nach dem Zahlungsschluss regelmäßig zu Überzahlungen der Betriebsrente. Die Erklärungen erleichtern uns die Rückführung der zu viel gezahlten Renten und beugen kostenintensiven Verfahren vor, die zu Lasten von Einzahlerinnen und Einzahlern und Rentner:innen gehen würden. 

Was ist ein vollständiger Rentenbescheid?

Der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung umfasst in der Regel 15-20 Seiten. Er besteht aus dem Grundbescheid, den Erklärungsseiten und den Anlagen.

Welche Anlagen zu dem Rentenbescheid gehören, ist in dem Grundbescheid / den Erklärungsseiten unter "Inhaltverzeichnis der Anlagen" aufgeführt.

Wir benötigen immer den Erstgewährungsbescheid. Ein Bescheid über die Neuberechnung der Rente (z. B. wegen des Zuschlags für langjährig Versicherte) reicht nicht aus.

Sollten Sie erst eine Teilrente und anschließend eine Vollrente von der Deutschen Rentenversicherung bezogen haben, benötigen wir beide Rentenbescheide.

Wozu wird eine Bescheinigung über Krankengeld von meiner Krankenversicherung benötigt?

Insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten kommt es aufgrund der häufig rückwirkenden Rentengewährung zu einem Krankengeldbezug nach Rentenbeginn. Ihre Krankenversicherung fordert daher von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Ausgleich. Auch die Betriebsrente ruht in Höhe des Teils des gezahlten Krankengeldes, welches durch Ihre Krankenkasse nicht vom Sozialversicherungsträger zurückgefordert werden konnte. 
Auch ein Nicht-Bezug von Krankengeld sollte durch Ihre Krankenkasse bescheinigt werden. 

Ich wurde geschieden. Benötigt die kvw-Zusatzversorgung eine Kopie des Scheidungsurteils / -beschlusses?

In der Regel benötigen wir keine Kopie des Scheidungsurteils/-beschlusses.

Aber bitte vermerken Sie im Antrag auf Betriebsrente das Datum des Beschlusses und ggf. die Ehezeit. In Einzelfällen werden wir Unterlagen bei Ihnen nachfordern.

Was muss ich bei einer Überleitung / Anerkennung meiner Vorversicherungszeiten beachten?

Sie waren im öffentlichen Dienst bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert? Dann beantragen Sie bitte die Überleitung bzw. Anerkennung dieser Versicherungszeiten.

Bei Ihrem Überleitungsantrag benötigen wir die Angabe der vormals zuständigen Zusatzversorgungskasse. Die Angabe des ehemaligen Arbeitgebers reicht leider nicht aus. 

Bitte beachten Sie: Mit den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen besteht ein Überleitungs- und Anerkennungsabkommen. Ihre Wartezeiten werden anerkannt, Ihre bisher erworbenen Anwartschaften werden auf die neue Zusatzversorgungseinrichtung übertragen. 
Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) besteht lediglich eine Abkommen über die Anerkennung der Wartezeit. Die Anwartschaften werden nicht gegenseitig übertragen. 

 

Kennzahl  Zusatzversorgungseinrichtung 
10 Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Karlsruhe 
30 Pfälzische Pensionsanstalt, Bad Dürkheim
31 ZVK der Gemeinden und Gemeindeverbände, Darmstadt
32 Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberge, Karlsruhe 
33 Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände, Kassel
34 Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln 
35  ZVK der bayerischen Gemeinden, München 
36  Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster 
37 Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes, Saarbrücken
39 Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände, Wiesbaden 
40 Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen, Artern 
41 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen, Dresden 
42 Zusatzversorgungskasse Brandenburg, Gransee 
43 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt, Magdeburg 
44 Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern, Strasburg 
53 Zusatzversorgungskasse der Stadt Emden 
55 Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt 
57 Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 
59 Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
70 Evangelische Zusatzversorgungskasse, Darmstadt 
71 Zusatzversorgungskasse der Evang-Lutherischen Landeskirche Hannovers, Detmold 
72 Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen, Dortmund 
74 Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Köln 
80 Emder Zusatzversorgungskasse für die Sparkassen, Emden 

 

Bei den folgenden Einrichtungen gelten besondere Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, die Überleitungsmöglichkeiten direkt mit den entsprechenden Einrichtungen zu klären. 

  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
  • Zusatz-Rentenversicherung Bahn-See
  • Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden Württemberg, Stuttgart 
  • Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost, Stuttgart 
     

Haben Sie weitere Fragen? Hier finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpersonen:

Für Versicherte

Servicezeiten: 

Mo - Fr        8:30 - 12:30 Uhr 
Mo              14:00 - 15:30 Uhr 
Do               14:00 - 17:00 Uhr

Besucheranschrift: Zumsandestraße 12, 48145 Münster
Postanschrift: Postfach 4629, 48026 Münster

Für Rentner:innen

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