Ihre Rentenleistung
Wir berechnen und zahlen Betriebsrenten als Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente.
Alle Renten zahlen wir vorschüssig jeweils zum 1. des Monats. Zum 1. Juli jedes Jahres werden unsere Brutto-Betriebsrenten um 1 Prozent erhöht.
Für die gesetzliche Krankenversicherung führen wir im Regelfall automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Rentenleistungen auf einen Blick:
Betriebsrente wegen Alters
Bekomme ich die Altersrente lebenslang?
Ja, die Betriebsrente als Altersrente zahlen wir entsprechend der gesetzlichen Rente lebenslang. Bitte informieren Sie uns aber, wenn Ihre gesetzliche Rente in eine andere Rentenart umgewandelt wird.
Über welche Änderungen muss ich die kvw-Zusatzversorgung infomieren?
Damit wir auch weiterhin Ihre Betriebsrente richtig berechnen und auszahlen können, informieren Sie uns, wenn
- sich Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert,
- Ihre gesetzliche Rente endet,
- Ihre gesetzliche Rente in eine andere Rentenart umgewandelt wird,
- sich Ihre gesetzliche Rente z.B. wegen Hinzuverdienst ändert,
- Sie Krankengeld erhalten oder sich Ihr Krankengeld ändert,
- Sie Ihre Krankenkasse wechseln.
Betriebsrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
Wie lange erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente?
Die Betriebsrente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie für den gleichen Zeitraum, für den Ihnen von der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
Mit Ablauf der gesetzlichen Rente stellen wir auch die Zahlung der Betriebsrente ein. Wird Ihre gesetzliche Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung weiterbewilligt, senden Sie uns bitte den Weitergewährungsbescheid. Nach Erhalt des Weitergewährungsbescheides werden wir Ihnen die Betriebsrente wegen Erwerbsminderung weiterzahlen.
Erhalten Sie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weisen Sie uns eine weiterhin bestehende Erwerbsminderung bitte durch ein fachärztliches Gutachten nach.
Wie wirkt sich Hinzuverdienst aus?
Wenn Ihnen die Rente von der Deutschen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst nicht oder nur zu einem Anteil gezahlt wird, wird Ihnen auch die Betriebsrente nicht oder nur in Höhe eines entsprechenden Anteils gezahlt. Den Anteil übernehmen wir aus Ihrem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Wird Krankengeld auf die Betriebsrente angerechnet?
Ja, wenn Sie nach dem Beginn der Betriebsrente Krankengeld erhalten haben, kann dieses zu einem Ruhen der Betriebsrente führen. Angerechnet wird der Anteil des Krankengeldes, der die gesetzliche Rente übersteigt und der Krankenkasse daher nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung erstattet wurde. Nach Ablauf der Krankengeldzahlung entfällt die Anrechnung auf Ihre Betriebsrente.
Über welche Änderungen muss ich die kvw-Zusatzversorgung informieren?
Damit wir auch weiterhin Ihre Betriebsrente richtig berechnen und auszahlen können, informieren Sie uns, wenn
- sich Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert,
- Ihre gesetzliche Rente endet,
- Ihre gesetzliche Rente in eine andere Rentenart umgewandelt wird,
- sich Ihre gesetzliche Rente z.B. wegen Hinzuverdienst ändert,
- Sie Krankengeld erhalten oder sich Ihr Krankengeld ändert,
- Sie Ihre Krankenkasse wechseln.
Hinterbliebenenrente für Witwen/Witwer, Waisen und eingetragene Lebenspartnerschaften
Alle folgenden Informtionen finden Sie auch kompakt in diesem Infoblatt zur Hinterbliebenenversorgung (PDF).
Welche Leistungen erhalten Hinterbliebene im Sterbefall?
Wir zahlen Hinterbliebenenrenten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner:innen und Waisen.
Die Höhe der Betriebsrente für Hinterbliebene richtet sich nach der Höhe der Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese beträgt 25 % bei einer kleinen Witwen- bzw. Witwerrente und 55 % bzw. 60 % bei einer großen Witwen- bzw. Witwerrente. Den geringeren Anteil von der großen Witwen- bzw. Witwerrente zahlen wir, wenn die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen wurde bzw. beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Als Waisenrente zahlen wir von der Betriebsrente der:des Verstorbenen 10 % an Halbwaisen bzw. 20 % an Vollwaisen. Eine Waisenrente wird nur für leibliche und angenommene Kinder gezahlt. Stief- und Pflegekinder haben keinen Anspruch auf Waisenrente.
Ein Sterbegeld oder die volle Zahlung der Betriebsrente der:des Verstorbenen im sogenannten Sterbevierteljahr sieht unsere Satzung nicht vor. Die Zahlung der Betriebsrente der:des Verstorbenen endet mit Ablauf des Sterbemonats.
Wie lange wird meine Hinterbliebenenrente gezahlt?
Eine Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und eingetragene Lebenspartner:innen zahlen wir lebenslang bzw. bis zu einer Wiederheirat der:des Hinterbliebenen. Bei einer Wiederheirat endet der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente mit Ablauf des Monats der Wiederheirat.
Die Waisenrente endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. dem Ende der Schul- bzw. Berufsausbildung der Waisen (spätestens mit dem 25. Lebensjahr).
Werden eigene Einkünfte auf meine Hinterbliebenenrente angerechnet?
Ja, Ihre Betriebsrente kann sich bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte des Verdienstes vermindern oder sogar ganz wegfallen.
Wenn Sie eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, richten sich die Hinzuverdienstgrenzen nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte sich Ihre gesetzliche Rente wegen eines Hinzuverdienstes ändern, sind Sie verpflichtet, uns Ihren Neuberechnungsbescheid zuzusenden.
Wenn Sie keine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, sondern eine berufständische Versorgung (z. B. von der Ärzte- oder Apothekerversorgung), sind Sie verpflichtet, uns jede Änderung Ihres Hinzuverdienstes mitzuteilen und nachzuweisen (Arbeitsentgelt, Einkommen als selbständiger Tätigkeit o. ä.). Wir prüfen dann, ob sich der Hinzuverdienst auf Ihre Betriebsrente auswirkt.
Auch bei hohen eigenen Einkünften steht Ihnen als Witwe, Witwer oder eingetragene:r Lebenspartner:in aber mindestens ein Anteil von 35 % der Hinterbliebenenrente zu.
Über welche Änderungen muss ich die kvw-Zusatzversorgung informieren?
Damit wir auch weiterhin Ihre Betriebsrente richtig berechnen und auszahlen können, informieren Sie uns, wenn
- sich Ihre Anschrift oder Bankverbindung ändert,
- Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente endet,
- Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente in eine andere Rentenart umgewandelt wird,
- sich Ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente z.B. wegen Hinzuverdienst ändert,
- Sie Ihre Krankenkasse wechseln,
- Sie erneut heiraten.
Wichtiges in Kürze:
Werde ich über jährliche Anpassungen informiert?
Nein, solange die jährliche Erhöhung der Brutto-Betriebsrente unverändert 1 % beträgt, versenden wir keine Mitteilung zur Anpassung. Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Betriebsrentenhöhe benötigen, senden wir Ihnen diesen auf Anfrage aber gerne zu.
Kann ich die Betriebsrente abfinden lassen?
Wenn Ihre monatliche Betriebsrente einen Grenzbetrag von zurzeit 33,95 Euro (im Jahr 2023) nicht überschreitet, finden wir Ihre Betriebsrente ab. Der Grenzbetrag kann sich jährlich verändern. Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten werden nur auf Antrag abgefunden.
Wie wirken sich Änderungen meiner Krankenkassenbeiträge aus?
Wenn von Ihrer Betriebsrente ein Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten wird, können sich Änderungen dieser Beiträge auf die Höhe der auszuzahlenden Betriebsrente auswirken.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
rente@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-4455
montags bis freitags:
08.30-12.30