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Ein Paar im Rentenalter

Richtig gut aufgehoben – in der Rentenphase bei Ihrer kvw-Betriebsrente

Bestens versorgt: die Betriebsrente der kvw

Mit der kvw-Betriebsrente sind Sie bei uns zusätzlich abgesichert, wenn Sie eine Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung oder als Hinterbliebene:r erhalten.

Wir kümmern uns um die Bearbeitung Ihres Rentenantrages und informieren Sie mit unserer Rentenentscheidung über die zustehende Rentenleistung der kvw.

Alle Renten zahlen wir vorschüssig jeweils zum 1. des Monats. Zum 1. Juli jedes Jahres werden unsere Brutto-Betriebsrenten um 1 Prozent erhöht.

Für die gesetzliche Krankenversicherung führen wir im Regelfall automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.

Informieren Sie sich hier über folgende Themen:

Wichtiges in Kürze:

Bestätigung der Startgutschriften durch den BGH

Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil die Vorgehensweise bei der Berechnung der rentenfernen Startgutschriften bestätigt. Alle Details finden Sie auch hier:

Zur Infoseite Startgutschriften

Symbolbild Berechnung der Startgutschriften

Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet

Das verabschiedete Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) hat rückwirkend ab 01.07.2023 Auswirkungen auf die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Mehr zum Thema Kranken- und Pflegeversicherung

Älteres Paar lacht und freut sich über die PlusPunktRente.

Mutterschutzzeiten

Wenn Sie vor 2012 in in Mutterschutz waren und gleichzeitig bei einer Zusatzversorgungskasse des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes pflichtversichert waren, können Sie die Berücksichtigung dieser Zeit beantragen.

Mehr zum Thema Mutterschutz und Elternzeit

Schwester füttert Bruder - Mutterschutzzeiten in der kvw-Zusatzversorgung