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Der kvw-Versicherungsnachweis für 2024: Ihre Betriebsrente kurz erklärt

Jedes Jahr versendet die kvw-Zusatzversorgung etwa 250.000 Versicherungsnachweise an Versicherte in ganz Westfalen-Lippe – und manchmal auch weit darüber hinaus. Aber welche Informationen schicken wir Ihnen da eigentlich? Ein Überblick:

Abbildung eines beispielhaften Versicherungsnachweises (Seite 1) Auf der ersten Seite fassen wir kurz zusammen, wie viel Betriebsrente Sie bisher gesammelt haben.
Erste Seite
Abbildung eines beispielhaften Versicherungsnachweises (zweite Seite) Pflichtversicherung: Ihr Arbeitgeber als Mitglied meldet Sie bei den kvw an und zahlt Umlagen bzw. Beiträge ein – dazu ist er tarifvertraglich verpflichtet. Anwartschaft: Das ist der garantierte Betrag, der sich aus den Einzahlungen für die Betriebsrente ergibt. Im Rentenfall entsteht daraus Ihr Anspruch. Einzahlungen für Ihre Betriebsrente, die vom Arbeitgeber nicht versteuert wurden, führen zu Rentenauszahlungen, die Sie mit Ihrem individuellen Steuersatz voll zu versteuern haben. Rentenanteile aus versteuert eingezahlten Umlagen bzw. Beiträgen Ihres Arbeitgebers werden bei der Auszahlung nur in Höhe des Ertragsanteils (Zinsgewinn) versteuert. Dieser Steuersatz ist für Sie deutlich geringer. Wartezeit: Die Betriebsrente wird nur ausgezahlt, wenn Sie lange genug versichert waren. Hier werden Zeiten bei anderen kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungskassen und Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes mit berücksichtigt. Die Altersrente aus der Deutschen Rentenversicherung kann als Voll- oder Teilrente gezahlt werden. Abschläge wegen vorzeitigen Renteneintritts sind dabei unerheblich. Nur der Bezug einer gesetzlichen Vollrente löst Ihren Anspruch auf Betriebsrente aus.
Zweite Seite

Jetzt schon an den Ruhestand denken: Unser Fahrplan für Ihren Renteneintritt

Sie sind nicht gesetzlich rentenversichert?

Dann gelten etwas andere Regeln. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Hier haben wir einige Infos für Sie zusammengestellt.

Elternzeit: Ein Plus für Ihre Betriebsrente

Obwohl kein Entgelt vom Arbeitgeber gezahlt wird, erhalten Sie während der Elternzeit weiterhin Versorgungspunkte für Ihre kvw-Betriebsrente.

Diese so genannte „Soziale Komponente“ funktioniert wie folgt: Für jedes Kind, für das Sie in Elternzeit sind, berechnen wir für Sie Punkte aus 500 € fiktivem Entgelt pro Monat. Diese Punkte schreiben wir Ihrem Versicherungskonto gut. Aber Achtung! Arbeiten Sie während der Elternzeit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiter, entfällt die soziale Komponente und wir berechnen die Punkte aus dem tatsächlich gezahlten Entgelt.