kvw-PlusPunktRente: Ihre zusätzliche Absicherung
Mit unserer freiwilligen Versicherung können Sie Ihre kvw-Betriebsrente mit eigenen Beiträgen aufstocken.
Auch nach 20 Jahren ist die kvw-PlusPunktRente weiterhin attraktiv, vor allem für junge Beschäftigte. Warum?
Bei einer Entgeltumwandlung überweist Ihr Arbeitgeber die Beiträge direkt aus Ihrem Bruttolohn. Das heißt, Sie sparen in der Einzahlungsphase Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung. Die Rente können Sie später als monatliche Zahlung oder als Einmalbetrag erhalten. Auch eine Mischform – bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung, der Rest als monatliche Rente – ist möglich.
In der Auszahlungsphase fallen zwar Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, Sie profitieren aber in der Regel von einem niedrigeren Steuersatz und zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Für eine Riester-Rente zahlen Sie die Beiträge selbst aus Ihrem Nettolohn und profitieren vor allem von staatlichen Zulagen: jedes Jahr 175 € Grundzulage, 185 € für jedes bis 2007 geborene Kind und 300 € für jedes ab 2008 geborene Kind. Hinzu kommen einmalig 200 € als Berufseinsteigerbonus für U25-jährige.
Voraussetzung für die volle Höhe der Zulagen ist, dass Sie insgesamt (Zulagen + Eigenbeitrag) mindestens vier Prozent Ihres letztjährigen Bruttolohns einzahlen. Die Beiträge zur Riester-Förderung können steuerlich geltend gemacht werden. Die Riester-Rente muss dann später ggf. versteuert werden, es fallen allerdings keine Abgaben zur Sozialversicherung mehr an.
Für die kvw-PlusPunktRente zahlen Sie weder Provisionen noch Abschlussgebühren. Sie wird bis zum Lebensende ausgezahlt und erhöht sich jedes Jahr zum 1. Juli um ein Prozent. Neben der Altersrente leisten wir nach Wahl auch im Fall der Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene.
Ihre kvw-Zusatzversorgung ist in allen Lebenslagen für Sie da!
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie gerne eine E-Mail oder rufen Sie an:
versicherung@kvw-muenster.de
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
Telefon: (0251) 591-5566
Mo - Fr 8:30 - 12:30 Uhr
Mi 14:00 - 15:30 Uhr
Mo, Do 14:00 - 17:00 Uhr