Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen
Sie möchten vorzeitig in Rente gehen und gleichzeitig weiterarbeiten? Dann gibt es für Sie gute Neuigkeiten: Seit dem 01.01.2023 können Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente ohne Beschränkung hinzuverdienen, ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Damit haben Sie auch ohne Einschränkung Anspruch auf Ihre Betriebsrente aus der kvw-Zusatzversorgung.
Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie eine vorgezogene Teilrente beziehen – etwa, weil Sie Angehörige pflegen oder sich freiwillig für eine Teilrente entscheiden. In diesem Fall haben Sie noch keinen Anspruch auf eine kvw-Betriebsrente. Dieser entsteht erst dann, wenn Sie für mindestens einen Monat eine Vollrente der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezogen haben.
Bei Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen nach wie vor Hinzuverdienstgrenzen. Wird die Erwerbsminderungsrente der DRV wegen Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze nur zu einem Teil gezahlt, gilt dies auch für die kvw-Betriebsrente.
Weitere Informationen zur Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie hier.
So beantragen Sie die kvw-Betriebsrente
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