Allgemeine Informationen zur Umlageabrechnung
Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Umlage, das Sanierungsgeld (Abrechnungsverband I) und die Pflichtbeiträge (Abrechnungsverband II) für das jeweilige Vorjahr abgerechnet. Hierzu müssen spätestens bis zum 28. bzw. 29.02. die Jahresdaten aller Versicherten eines Mitglieds übermittelt worden sein. Dazu gehören auch die Versicherten, die krank sind, sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden oder eine Rente auf Zeit beziehen.
Die Abrechnung eines Mitglieds ist technisch erst dann möglich, wenn die Daten aller zusatzversorgungspflichtigen Beschäftigten vollständig und datüv-konform gemeldet vorliegen.
Wenn der Datenbestand nicht fristgerecht gemeldet wurde und dadurch die Umlageabrechnung erst verspätet erfolgen kann, können dadurch satzungskonform Zinsforderungen entstehen bzw. Säumniszuschläge fällig werden.
Die Umlageabrechnung wird allen Mitgliedern postalisch zugestellt. Fragen zur Umlageabrechnung beantworten die auf dem Anschreiben angegebenen Ansprechpartner:innen.
Bei Fragen zum Meldewesen, die entstehen können, wenn z.B. in der Umlageabrechnung bei einer versicherten Person Abweichungen im Entgelt oder in den Versicherungsabschnitten festgestellt werden, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner:in im Servicebereich Versicherung.
Wichtig: Die monatlichen Beträge für die Umlage, das Sanierungsgeld und die Pflichtbeiträge werden für alle Versicherten eine Mitglieds als Gesamtbetrag an die kvw überwiesen. Daher ist es den kvw nicht möglich, für versicherte Einzelpersonen den jeweiligen Monatsbetrag zu benennen.
Bei Überweisungen der monatlichen Umlage-, Sanierungsgeld- und Pflichtbeitragszahlungen geben sie bitte im Verwendungszweck das korrekte Kassenzeichen an - entweder das "laufende Kassenzeichen" oder bei Zahlungen für Vorjahre das Ihnen bekannte "Kassenzeichen für Vorjahre".