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Unsere Abrechnungsverbände

Die Mitgliedschaft kann in einem Abrechnungsverband (AV) der Pflichtversicherung (umlagefinanzierter AV I oder hybridfinanzierter AV II) und/oder ausschließlich im Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung – PlusPunktRente – (AV PPR) begründet werden.

Die Mitgliedschaft im AV I oder AV II umfasst für die Beschäftigten eine Pflichtversicherung über den Arbeitgeber. Die Betriebsrente gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist für den öffentlichen Dienst tarifvertraglich oder einzelvertraglich verankert. Sie ist neben der gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung ein weiterer wichtiger Baustein der späteren Altersversorgung. Ein Rentenanspruch entsteht als Altersrente sowie als Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Der Anspruch ist in der Regel durch den Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringen.

Durch eine Mitgliedschaft im AV PPR können die Beschäftigten über den Arbeitgeber mit dem Abschluss einer PlusPunktRente durch Beitragszahlungen einen weiteren Baustein ihrer späteren Altersversorgung aufbauen. Die Beschäftigten haben die Wahl zwischen den staatlichen Fördermöglichkeiten der Entgeltumwandlung und Riester-Rente oder einem Vertrag ohne Förderung der Beiträge, aber mit Steuervorteilen im Rentenalter.

Sprechen Sie uns bei Fragen zur Mitgliedschaft in den einzelnen Abrechnungsverbänden gerne an.

 

Aufwendungen für die Pflichtversicherung

Der Finanzierungssatz im AV I beträgt z. Zt. 7,75 % (4,5 % Umlage/ 3,25 % Sanierungsgeld) der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (steuerpflichtiger Arbeitslohn) der Beschäftigten.

Im AV II beträgt der Finanzierungssatz 6,9 %. Der Gesamtaufwand in der hybriden Finanzierung des AV II setzt sich zusammen aus dem Pflichtbeitrag in Höhe von 4,4 % des zvE (dabei entfallen 4 % auf den Arbeitgeber und 0,4 % auf den Arbeitnehmer) und der Umlage in Höhe von 2,5 %. 

Die Leistungen aus dem AV I und AV II sind der Höhe nach identisch. Schuldner der Umlagen/des Sanierungsgeldes/ der Pflichtbeiträge ist immer das Mitglied (Arbeitgeber).