Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft richten sich im Einzelnen nach § 13 der Satzung der kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-S).
Insbesondere ist das Mitglied verpflichtet, die kvw über alle Umstände und Verhältnisse, die für den Vollzug der kvw-S von Bedeutung sind, zu informieren.
Der Kasse ist umgehend mitzuteilen, falls Veränderungen der Mitgliedschaftsvoraussetzungen geplant oder durchgeführt worden sind.
Zu den Pflichten des Mitglieds gehört insbesondere auch der Kasse mitzuteilen, wenn es Pflichtversicherte auf einen anderen Arbeitgeber überträgt.
Nach Ablauf jedes Kalenderjahres hat das Mitglied der Kasse eine Jahresmeldung für die einzelnen Pflichtversicherten, getrennt nach einzelnen Finanzierungsarten, gemäß Vorgaben für das Meldewesen nach DATÜV-ZVE zu übersenden.