Zahlen und Fakten
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843 Mitglieder aus der Region Westfalen-Lippe
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473.811 Versicherte
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102.364 Rentnerinnen und Rentner
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463 Mio. € ausgezahlte Renten
Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes in Westfalen-Lippe. Unsere Mitglieder sind Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Unternehmen, die kommunale Aufgaben erfüllen. Deren tarifvertragliche Verpflichtung ist es, ihren Beschäftigten eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Dabei steht ihnen die kvw-Zusatzversorgung zur Seite.
Die Betriebsrente gehört als arbeitgeberfinanzierte Pflichtversicherung zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist für den öffentlichen Dienst tarifvertraglich in § 25 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) verankert. Neben der gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung ist sie Teil der späteren Altersversorgung.
Mit der freiwilligen Versicherung kvw-PlusPunktRente können Ihre Beschäftigten durch eigene Beitragszahlungen ihre Altersversorgung ergänzen. Zur Wahl stehen die gefördete Entgeltumwandlung und Riester-Rente oder ein Tarif ohne Förderung der Beiträge, aber mit Steuervorteilen im Rentenalter.
Die neuen Seminartermine für Personalsachbearbeitende im zweiten HJ 2024 sind online. Melden Sie sich gerne an!
Knapp 200 Personalvertreterinnen und -vertreter haben an den diesjährigen PBR-Tagungen der kvw-Zusatzversorgung teilgenommen und wichtige Infos zur Betriebsrente erhalten.
Am 02.10.2024 hat ein mündlicher Termin zum Sanierungsgeldverfahren vor dem BGH stattgefunden. Einzelheiten entnehmen Sie gerne unserer Mitglieder-Information 9 / 2024 BGH-Urteil zum Sanierungsgeld.
Nach Ablauf jedes Kalenderjahres müssen Mitglied der kvw-Zusatzversorgung eine Jahresmeldung für die einzelnen Pflichtversicherten, getrennt nach einzelnen Finanzierungsarten, übersenden.
Sollten Sie als Mitglied am elektronischen Datenaustausch teilnehmen wollen, müssen Sie die Zulassung zum automatisierten Datenübermittlungsverfahren (DATÜV - via Internet) beantragen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Mitglied die Datenzentrale wechseln. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns, damit wir die entsprechende Umstellung zeitnah veranlassen können.
Haben Sie Fragen zu den Themen Versicherungs- und Leistungsrecht?
Interessieren Sie sich für Seminare oder Informationsveranstaltungen zu den Themen der kvw-Zusatzversorgung?
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
E-Mail: m.kaijo@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4957
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
E-Mail: h.linnemann@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4991
Satzung, Tarifverträge, DATÜV-ZVE, Vertragsbedingungen der PlusPunktRente und weitere Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie alle Rundschreiben und Mitglieder-Informationen.
Die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge nimmt zu. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren deutliche Reformen auf den Weg gebracht. Die zunehmende Senkung der staatlichen Bezüge im Rentenalter macht es für immer mehr Beschäftigte notwendig, im Erwerbsleben weitere Bausteine für ihre Altersvorsorge aufzubauen.
IBAN: DE25 3005 0000 0000 8500 24
BIC: WELADEDD
IBAN: DE16 3005 0000 0008 8968 21
BIC: WELADEDD
Abrechnungsverband I (AV I)
IBAN: DE25 3005 0000 0000 8500 24
BIC: WELADEDD
Abrechnungsverband II (AV II)
Pflichtbeiträge für das laufende Jahr
IBAN: DE16300500000008896821
BIC: WELADEDD
Pflichtbeiträge für Vorjahre
IBAN: DE16300500000008896821
BIC: WELADEDD
Umlagen für das laufende Jahr
IBAN: DE15300500000008896839
BIC: WELADEDD
Umlagen für Vorjahre
IBAN: DE15300500000008896839
BIC: WELADEDD
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