Zahlen und Fakten
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843 Mitglieder aus der Region Westfalen-Lippe
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473.811 Versicherte
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102.364 Rentnerinnen und Rentner
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463 Mio. € ausgezahlte Renten
Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für Arbeitgeber des kommunalen öffentlichen Dienstes in Westfalen-Lippe. Unsere Mitglieder sind Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und Unternehmen, die kommunale Aufgaben erfüllen. Deren tarifvertragliche Verpflichtung ist es, ihren Beschäftigten eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Dabei steht ihnen die kvw-Zusatzversorgung zur Seite.
Die Betriebsrente gehört als arbeitgeberfinanzierte Pflichtversicherung zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und ist für den öffentlichen Dienst tarifvertraglich in § 25 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) verankert. Neben der gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung ist sie Teil der späteren Altersversorgung.
Mit der freiwilligen Versicherung kvw-PlusPunktRente können Ihre Beschäftigten durch eigene Beitragszahlungen ihre Altersversorgung ergänzen. Zur Wahl stehen die gefördete Entgeltumwandlung und Riester-Rente oder ein Tarif ohne Förderung der Beiträge, aber mit Steuervorteilen im Rentenalter.
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Die kvw-Zusatzversorgung hat eine Verjährungseinrede-Verzichtserklärung an die Mitglieder des AV I verschickt.
Nach Ablauf jedes Kalenderjahres müssen Mitglied der kvw-Zusatzversorgung eine Jahresmeldung für die einzelnen Pflichtversicherten, getrennt nach einzelnen Finanzierungsarten, übersenden.
Sollten Sie als Mitglied am elektronischen Datenaustausch teilnehmen wollen, müssen Sie die Zulassung zum automatisierten Datenübermittlungsverfahren (DATÜV - via Internet) beantragen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie als Mitglied die Datenzentrale wechseln. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an uns, damit wir die entsprechende Umstellung zeitnah veranlassen können.
Haben Sie Fragen zu den Themen Versicherungs- und Leistungsrecht?
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft oder zur kvw-Satzung?
Gruppenleiterin Mitgliedschaften und Recht
E-Mail: b.kieserling@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4251 (vormittags)
Gruppenleiterin Mitgliedschaften und Recht
E-Mail: j.kreilkamp-matthies@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4982 (vormittags)
Interessieren Sie sich für Seminare oder Informationsveranstaltungen zu den Themen der kvw-Zusatzversorgung?
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
E-Mail: m.kaijo@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4957
Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
E-Mail: h.linnemann@kvw-muenster.de
Tel. (0251) 591-4991
Satzung, Tarifverträge, DATÜV-ZVE, Vertragsbedingungen der PlusPunktRente und weitere Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie alle Rundschreiben und Mitglieder-Informationen.
Die Bedeutung der betrieblichen Altersvorsorge nimmt zu. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren deutliche Reformen auf den Weg gebracht. Die zunehmende Senkung der staatlichen Bezüge im Rentenalter macht es für immer mehr Beschäftigte notwendig, im Erwerbsleben weitere Bausteine für ihre Altersvorsorge aufzubauen.
IBAN: DE25 3005 0000 0000 8500 24
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Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular oder unsere Onlineberatung.
montags bis donnerstags 8:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr
freitags 8:30 - 14:00 Uhr
Die Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 sind nun verbindlich festgelegt. Ältere Werte finden Sie auf der Seite "Infoblätter" im Service-Bereich.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) informiert vor dem Hintergrund des Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
Am 8. Juni 2017 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes darauf verständigt, die Eckpunkte zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte neu zu regeln.
Der am 22. April 2023 vereinbarte Tarifabschluss sieht für die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst Inflationsausgleichszahlungen in mehreren Stufen vor. Dieses Inflationsausgleichsgeld ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
Der TV Flex AZ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Alles Wissenswerte zur Regelung ab dem 01.01.2023 finden Sie in unserer Mitglieder-Info.
Die kvw-Zusatzversorgung hat eine Verjährungseinrede-Verzichtserklärung an die Mitglieder des AV I verschickt.
Abrechnungsverband I (AV I)
IBAN: DE25 3005 0000 0000 8500 24
BIC: WELADEDD
Abrechnungsverband II (AV II)
Pflichtbeiträge für das laufende Jahr
IBAN: DE16300500000008896821
BIC: WELADEDD
Pflichtbeiträge für Vorjahre
IBAN: DE16300500000008896821
BIC: WELADEDD
Umlagen für das laufende Jahr
IBAN: DE15300500000008896839
BIC: WELADEDD
Umlagen für Vorjahre
IBAN: DE15300500000008896839
BIC: WELADEDD
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