Sie möchten einen Beihilfeantrag stellen?
Damit Sie schnell und unkompliziert Ihre Rechnungen einreichen können, möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Informationen unter anderem die verschiedenen Varianten der Antragsstellung vorstellen und Ihnen aufzeigen, welche Unterlagen für die Festsetzung Ihrer Beihilfen benötigt werden.
Allgemeines
Die Beihilfen werden nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag mittels der Beihilfe-App "Meine Beihilfe" der kvw gezahlt. Entscheiden Sie sich für die schriftliche Antragsstellung, nutzen Sie bitte die Antragsvordrucke der kvw-Beihilfekasse. Eine Antragstellung durch Telefax und per E-Mail ist nicht zulässig.
Kontollieren Sie vor der Versendung Ihres Antrags, ob alle Angaben vollständig sind und der Antrag unterschrieben ist. Ein Antrag ohne Unterschrift der beihilfeberechtigten Person ist ungültig. Ausnahme: Es liegt eine Vollmacht für den entsprechenden Unterzeichner vor.
Informationen zur Beihilfefähigkeit bestimmter Leistungen finden Sie unter „Beihilfe von A bis Z“. Eine Sammlung häufiger Fragen finden Sie hier.
Übersicht Antragstellung
Antragsfrist
Eine Beihilfe kann nur zu Aufwendungen gezahlt werden, die spätestens innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Ausstellung der Rechnung geltend gemacht werden. Entscheidend ist der Eingang des Antrages bei der Beihilfestelle. Ein Fristversäumnis ist nur im Ausnahmefall entschuldbar, wobei etwaige dienstliche oder private Belastungen hierfür nicht ausreichend sind.
Versand des Bescheides
Wenn Sie Ihren Antrag per Post eingereicht haben, senden wir Ihnen nach der Bearbeitung den Bescheid an Ihre Privatadresse per Post zu. Hat Ihr Antrag uns per App erreicht, erhalten Sie auch Ihren Bescheid nach der Bearbeitung in der App.
Bitte kontrollieren Sie den Bescheid nach Erhalt auf seine Vollständigkeit und prüfen Sie die erfassten Daten auf der Seite "Informationen zur Beihilfeberechtigung" auf ihre Richtigkeit. Sollten die aufgeführten Informationen falsch oder unvollständig sein, informieren Sie uns unverzüglich schriftlich und legen gegebenenfalls entsprechende Nachweise vor.
Erstantrag
Wenn Sie zum ersten Mal einen Beihilfeantrag bei der kvw-Beihilfekasse stellen, benötigen wir einige Unterlagen und Angaben von Ihnen. Deshalb gibt es hierfür das Antragsformular „Erstantrag“, auf welchem auch kenntlich gemacht ist, welche Nachweise benötigt werden.
Auf den ersten beiden Seiten...
des Antragsformulars geht es um alle Angaben zu Ihnen - diese müssen Sie daher immer ausfüllen.
Um Ihre Beihilfeberechtigung zu prüfen, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Beschäftigungsnachweis
Bitte reichen Sie ein von Ihrem Dienstherren ausgefülltes Grunddatenblatt oder Ihre Ernennungsurkunde mit Empfangsbekenntnis ein. Lehrer:innen reichen bitte zudem das Zuweisungsschreiben an die entsprechende Schule ein. - Nachweis über Ihren Krankenversicherungsschutz
- sofern Sie nicht ledig sind: Nachweis über Ihren Familienstand
- sofern Sie nicht vollzeitbeschäftigt sind: Nachweis über Ihren Beschäftigungsumfang
Bitte reichen Sie eine Bescheinigung über die Bewilligung mit Angabe des Zeitraums ein. Eine Kopie der Gehaltsabrechnung ist nicht ausreichend.
Sind die alleinstehend und haben keine Kinder, brauchen Sie die nachfolgenden Seiten nicht auszufüllen, sondern können direkt zur Unterschrift auf Seite 4 springen.
Möchten Sie Aufwendungen für Angehörige geltend machen...
...füllen Sie bitte auch die Seiten drei und vier aus.
Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- bei Ehepartner:innen bzw. eingetragenen Lebenspartner:innen: Nachweis über die Einkünfte
Bitte reichen Sie den letzten Einkommenssteuerbescheid ein. -
bei Kindern: Nachweis über den Erhalt des Familienzuschlags
Folgeantrag
Für alle nachfolgenden Anträge können Sie die kvw-Beihilfe App oder den Vordruck „Kurzantrag“ nutzen.
Für alle Änderungen Ihrer Daten benötigen wir einen Nachweis. Reichen Sie diesen einfach mit Ihrem nächsten schriftlichen Antrag bei uns ein.
Wenn sich Angaben geändert haben, über die kein Nachweis vorliegt, wie z. B. eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihrer Bankverbindung, können Sie uns diese formlos oder über einen unserer Vordrucke mitteilen. Achten Sie darauf, dass Sie die Mitteilung unterschreiben und uns auf dem Postweg zukommen lassen.
Weitere Anträge
Pflegebedingte Aufwendungen und Abschläge auf zu erwartende Pflegekosten
Möchten Sie pflegebedingte Aufwendungen oder Abschläge auf zu erwartende Pflegekosten beantragen, dann verwenden Sie bitte den "Antrag auf Zahlung einer Pflegebeihilfe".
Damit Beihilfen auf Pflegeaufwendungen gewährt werden können, benötigen wir folgende Nachweise:
- Bescheid der Pflegeversicherung
Bitte achten Sie darauf, den Bescheid der Pflegeversicherung vorzulegen und nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes bzw. der Firma Medicproof - bei häuslicher Pflege: Mitteilung über etwaige Unterbrechungszeiten
- bei vollstationärer Pflege: Nachweis über Ihr Bruttoeinkommen
- bei Beantragung von Beihilfen zu Hilfsmitteln, wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, einer Tagespflege oder einem Wohngruppenzuschlag: Leistungsbescheid der Pflegeversicherung
Weitere nützliche Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit finden Sie hier.
Zuschuss für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung
Wenn Sie den Zuschuss für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung in Höhe von 170 € beantragen möchten, nutzen Sie bitte diesen Antrag und legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde bei. Sollten Sie beabsichtigen, zukünftig Aufwendungen für Ihr Kind einzureichen, werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über den Erhalt des Familienzuschlags
Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung grundsätzlich der Kindsmutter gewährt wird. Nur wenn diese keinen eigenen Beihilfeanspruch hat, kann der Zuschuss dem Kindsvater gewährt werden.
Weitere Informationen zu Beihilfeaufwendungen rund um das Thema Geburt finden Sie unter "Beihilfen A bis Z".
Unfallaufwendungen
Aufwendungen, die durch einen Unfall entstanden sind, sind aufgrund möglicher Regressansprüche gesondert zu beantragen. Füllen Sie daher bitte diesen Antrag sowie den beiliegenden Unfallbericht vollständig aus, wenn Sie Aufwendungen geltend machen wollen, die infolge eines Unfalls entstanden sind.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns gerne an...
Servicezeiten: montags bis freitags 08.30 bis 12.30 Uhr
Tel: (0251) 591-5501