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Rundschreiben zum Download

Hier finden Sie eine Übersicht der Rundschreiben an die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse.

Entwicklung der Bearbeitungszeiten; Anpassung der Verwaltungskosten

Durch die erfolgreiche Umsetzung zahlreicher Maßnahmen gelingt es der kvw-Beihilfekasse wieder, die Beihilfen zeitnah festzusetzen und auszuzahlen.

Zudem erhebt die kvw-Beihilfekasse von ihren Mitgliedern mit Wirkung vom 01.01.2025 Verwaltungskosten in Höhe von 7,50 € pro bearbeitetem Beleg. Die Gründe hierfür erläutert Ihnen die Geschäftsführung in dem aktuellen Mitgliederrundschreiben.  

Bearbeitungszeiten der kvw-Beihilfekasse

In den ersten zehn Wochen des laufenden Jahres hat die kvw-Beihilfekasse 20 % mehr Anträge bearbeitet haben als im Durchschnitt des Vorjahres. Diese insgesamt sehr positive Entwicklung gibt Anlass zu der Erwartung, dass die Trendumkehr bei den Bearbeitungszeiten bereits erreicht ist und die Rückstände kontinuierlich abgebaut werden. Hierüber informiert Sie das aktuelle Rundschreiben der kvw.

Bearbeitungszeiten der kvw-Beihilfekasse

Die kvw haben sämtliche Maßnahmen getroffen, damit die Rückkehr zu einer verlässlich zeitnahen Festsetzung und Auszahlung der Beihilfen wieder gelingt. In unserem aktuellen Mitgliederrundschreiben erläutert Ihnen die Geschäftsführung der kvw, um welche Maßnahmen es sich handelt.

Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen

In unserem aktuellen Mitgliederrundschreiben der kvw-Beihilfekasse informieren wir Sie über die Auszahlung des Zuschusses zu Krankenversicherungsbeiträgen für Berechtigte bis zur Besoldungsgruppe A 6.

Bearbeitungs- und Servicezeiten der kvw-Beihilfekasse

In unserem aktuellen Mitgliederrundschreiben der kvw-Beihilfekasse informieren wir Sie über vorübergehende Verkürzung der Servicezeiten der kvw-Beihilfekasse zum Abbau der Antragsüberhänge.

Wegfall der Kostendämpfungspauschale

In unserem aktuellen Mitgliederrundschreiben der kvw-Beihilfekasse informieren wir Sie über den Wegfall der Kostendämpfungspauschale und den neu eingeführten Zuschuss zu Krankenversicherungsbeiträgen für Berechtigte bis zur Besoldungsgruppe A 6.

Servicezeiten der kvw-Beihilfekasse

In unserem aktuellen Mitgliederrundschreiben der kvw-Beihilfekasse informieren wir Sie über die angepassten Servicezeiten der kvw-Beihilfekasse.

Landesregierung plant Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

In diesem Mitgliederrundschreiben informieren wir Sie über die von der Landesregierung geplante Abschaffung der Kostendämpfungspauschale.

Bildung einer Umlagegruppe für Tarifbeschäftigte

In dem Rundschreiben informieren wir über die Bildung der neuen Umlagegruppe 3. Die Umlagegruppe 3 umfasst ab dem 01.01.2021 insbesondere die beihilfeberechtigten Tarifbeschäftigten.

Anpassung der Verwaltungskosten zum 01.01.2020

In dem Rundschreiben informieren wir über die neue und vom Antrag losgelöste, rein belegbezogene Verwaltungskostenregelung.

Infoveranstaltungen und Erläuterungen zu den Verwaltungskosten

In unserem Mitgliederrundschreiben erläutern wir die Gründe zu den bereits angepassten Verwaltungskosten und weisen auf Informationsveranstaltungen im kommenden Jahr hin.

Regionalkonferenz "Interkommunale Zusammenarbeit in der kvw-Beihilfekasse"

Mit unserem Rundschreiben laden wir Sie herzlich zu unserer "Regionalkonferenz: 20 Jahre Interkommunale Zusammenarbeit in der kvw-Beihilfekasse" am 28. November 2017 in der Hansestadt Warburg ein.

Neue Anwendungssoftware in der kvw-Beihilfekasse

Mit Wirkung vom 01.07.2017 haben wir in der kvw-Beihilfekasse eine neue Anwendungssoftware in Betrieb genommen.

Anpassung der Verwaltungskosten zum 01.01.2018

Die kvw-Beihilfekasse konnte die Verwaltungskosten seit 2005 - und damit über ein Jahrzehnt - stabil halten. Gleichwohl ist eine Anpassung des Verwaltungskostensatzes nach 13 Jahren unausweichlich. In unserem zweiten Rundschreiben im Jahr 2017 informieren wir Sie deshalb über die Anhebung der von der kvw-Beihilfekasse erhobenen Verwaltungskosten ab dem kommenden Jahr 2018.

Landeskrebsregister: Beteiligung der Beihilfeträger

In unserem ersten Rundschreiben im Jahre 2017 informieren wir Sie über die Beteiligung der Beihilfeträger an der klinischen Krebsregistrierung beim Landeskrebsregister NRW.