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Refinanzierung kvw-Beihilfekasse

Der Dienstherr übernimmt anstelle eines anteiligen Krankenversicherungsbeitrags mit der Beihilfe einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten. Die Beihilfe ergänzt damit die zumutbare Eigenversorgung der Beamtinnen und Beamten für den Krankheitsfall.

Unsere Mitglieder haben die kvw-Beihilfekasse mit der Beihilfesachbearbeitung beauftragt.

Die Refinanzierung erfolgt entweder im reinen Erstattungs- oder im reinen Umlageverfahren.

Auf die voraussichtlich zu erwartenden Beihilfekosten werden unterjährig monatliche Abschläge erhoben. Diese Beträge sowie mögliche Forderungen aus Endabrechnungen werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Zur Umsetzung des verpflichtenden Lastschriftverfahrens weisen wir Sie auf die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats hin.

kvw-Beihilfeumlagegemeinschaft

Zum 01.07.2011 wurde innerhalb der Beihilfekasse eine neue Finanzierungsgemeinschaft eingerichtet. Neben der bisherigen Erstattungsfinanzierung wird alternativ auch eine Umlagefinanzierung angeboten, in der die beteiligten Mitglieder eine Solidargemeinschaft bilden und die Beihilfekosten gemeinschaftlich tragen.