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Prüfung der kvw-Beihilfekasse

Die CURACON Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Innenrevision turnusmäßig auch im Wirtschaftsjahr 2023 die Bearbeitung der Beihilfen durch die kvw-Beihilfekasse für die Beihilfeberechtigten ihrer Mitglieder geprüft.

Die Prüfung umfasste folgende Sachverhalte:

  • Zugehörigkeit der ausgewählten Person zum beihilfeberechtigten Personenkreis (§ 1 BVO NRW)
  • Berechtigung als Beihilfefall (§ 2 BVO NRW)
  • Beihilfefähigkeit der Aufwendungen (§§ 3 bis 11 BVO NRW)
  • Verjährung von Ansprüchen (§ 13 Abs. 3 BVO NRW)
  • Angemessenheit der beihilfefähigen Aufwendungen (u. a. Gebührenordnung für Ärzte)
  • Bemessungssätze der Beihilfen (§ 12 BVO NRW)
  • Zuschuss zur Krankenversicherung (§ 12 Abs. 3 BVO NRW)
  • Splittung der Aufwendungen bei jahresübergreifenden Rechnungen (aus abrechnungstechnischen Gründen)
  • Festsetzung der Kostendämpfungspauschale (§ 12a BVO NRW)
  • Einhaltung des Verfahrens (§ 13 BVO NRW)

 

Das Prüfungsergebnis der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Bestimmungen der Beihilfevorschriften werden eingehalten.
  • Die Berechnung der Beihilfen erfolgt korrekt.