Geltendmachung von Rabatten auf Arzneimittel mit der kvw-Beihilfekasse
Die Pharmaindustrie hat aufgrund des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) u. a. den Beihilfeträgern für verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung Preisnachlässe zu gewähren.
Diese sogenannten Abschläge werden laut AMNOG nicht den Berechtigten, sondern den jeweiligen Dienstherren gutgeschrieben. Die Rabatthöhe beträgt 7 % bzw. bei patentfreien, wirkstoffgleichen Arzneimitteln 6 % des Herstellerabgabepreises (ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer). Im Gegensatz zu den seit einigen Jahren bestehenden vergleichbaren Regelungen zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Rabatte allerdings nicht über die Apotheken, sondern über eine eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft, die ZESAR GmbH mit Sitz in Köln, abgewickelt.
Die mit einem erheblichen Aufwand verbundene Geltendmachung der Rabatte bei der ZESAR GmbH ist dabei im Grundsatz Sache der Dienstherren – es sei denn, die Kommune oder kommunale Einrichtung ist Mitglied der kvw-Beihilfekasse. Denn die kvw setzen das AMNOG konsequent um - im Wege eines hochmodernen automatisierten Prozesses. Damit stellen die kvw sicher, dass die Mitglieder der kvw-Beihilfekasse von den Rabattregelungen profitieren und Aufwendungen sparen.