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Versorgungslastenteilung

Wir übernehmen die Bearbeitung und die verfahrensmäßige Umsetzung der Versorgungslastenverteilung bei Dienstherrenwechseln. Anspruchsberechtigt bleiben die beteiligten Dienstherren und nicht die kvw-Beamtenversorgung.

Einen ausführlichen Plan, wie die Versorgungslastenteilung abläuft, finden Sie hier. 

 

Rechtsgrundlagen

Die materiellen Voraussetzungen für die Versorgungslastenteilung ergeben sich aus:

  • § 107 b BeamtVG alte Fassungen
  • dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
  • §§ 94 - 102 LBeamtVG NRW

Informationen zur Rechtsanwendung finden Sie in unserem Skript zur Versorgungslastenteilung.

 

Wichtiger Hinweis

Um die Versorgungslastenteilung zu bearbeiten, benötigen wir:

  • die letzte Bezügemitteilung der Beamt:innen
  • die Versetzungsverfügung

 

Bitte senden Sie uns diese zu, sobald die Versetzung bekannt wird.

 

Entwicklung des Versorgungsaufwandes

Um zukünftige Pensionslasten zu deckeln, bietet es sich an, die vereinnahmten Beträge in den Versorgungsfonds einzuzahlen. So halten Sie Gelder für die kommunalen Kernaufgaben frei. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Pensionslasten über einen Zeitraum von 30 Jahren in einer Musterkommune.

Entwicklung der Pensionslasten