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Refinanzierung kvw-Beamtenversorgung

Wie wird die Beamtenversorgung refinanziert?

Jede Beamtin und jeder Beamte hat Anspruch auf materielle Absicherung für sich und alle Familienangehörigen im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses. Nach dem aktiven Dienst schließen sich in der Regel Versorgungszeiten an. Für unsere Mitglieder werden diese Versorgungsleistungen durch die kvw-Beamtenversorgung erbracht.

Die Refinanzierung erfolgt entweder im reinen Erstattungs- oder im gemischten Umlage- und Erstattungsverfahren. 

Auf die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden unterjährig monatliche Abschläge erhoben. Diese Beträge sowie mögliche Forderungen aus Endabrechnungen werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Zur Umsetzung des verpflichtenden Lastschriftverfahrens weisen wir Sie auf die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats hin.

Gemischtes Verfahren für mehr Gerechtigkeit

Dem Unterschied zwischen planbaren Aufwendungen und den nicht planbaren oder errechenbaren Aufwendungen soll durch den Einsatz des gemischten Umlage-/ Erstattungsverfahrens stärker Rechnung getragen werden.

So wird beispielsweise der Versorgungsaufwand ab Erreichen der Regelaltersgrenze im Wege der Erstattung abgerechnet und eine nicht vorhersehbare vorzeitige Dienstunfähigkeit im Rahmen der Umlageabrechnung solidarisch finanziert.

Neben den Mitgliedern, die nach diesem gemischten Umlage-/ Erstattungsverfahren abrechnen, gibt es Mitglieder, die ihren Versorgungsaufwand ausschließlich im Wege der Erstattung aufbringen.

Unabhängig von dem Anspruch auf mehr Gerechtigkeit bei der Finanzierung der Versorgungsleistungen soll der Gedanke an eine (Teil-) Kapitaldeckung für den planbaren Versorgungsaufwand gefördert werden. Für das Erreichen dieses Ziels bieten sich Einzahlungen in den kvw-Versorgungsfonds an, der speziell für diesen Zweck gegründet wurde. Dort können die Mitglieder durch entsprechende Einzahlungen den Grad der Kapitaldeckung ihrer planbaren  Versorgungsaufwendungen selbst bestimmen.

Mitglieder in der kvw-Beamtenversorgung

Mitglieder in der Umlagegemeinschaft sind

  • kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • Kreise

 

Erstattungsmitglieder sind

  • AOK NordWest
  • frühere Lehrerinnen und Lehrer der Städte und Kreise
  • ehemalige Versorgungs- und Umweltverwaltungen
  • Handwerk
  • Korporationen
  • kreisfreie Städte
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Sparkassen
  • ehemalige Mitglieder und abzuwickelnde Versorgungsfälle